Georg Schima, Hartmanns Anwalt.

Foto: R. Hendrich

Wien - Ob Matthias Hartmanns Stück Der falsche Film in der Regie von Matthias Hartmann am 6. April im Akademietheater uraufgeführt wird, ist ungewiss. Im Großen und Ganzen aber bleibe der Spielplan unbeeindruckt von personellen und finanziellen Entscheidungen, sagt Thomas Königstorfer, kaufmännischer Geschäftsführer des Burgtheaters, am Mittwoch im Ö1-Frühjournal: "Theater ist etwas Langfristiges."

Keine Eile verordnet man sich auch bei der Nachfolgersuche für Matthias Hartmann, versichert jedenfalls der Chef des Wiener Museumsquartiers, Christian Strasser, in seiner neuen Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender des Burgtheaters. Man suche schließlich, wenig verwunderlich, eine "Spitzenkraft".

Rascher, nämlich heute Nachmittag, befasst sich der parlamentarische Kulturausschuss mit der Entflechtung der Verantwortlichkeiten in der Burgkrise. Ausschussvorsitzende Beate Meinl-Reisinger (Neos) fordert auch Konsequenzen für Georg Springer, den Geschäftsführer der Bundestheaterholding und bis vorgestern auch Vorsitzenden im Burgtheater-Aufsichtsrat. Auch Matthias Hartmanns Anwalt Georg Schima, der gegen Hartmanns fristlose Entlassung Klage einbringen wird, interessiert sich für die Rolle und den Wissensstand des Konzernchefs. So gäbe es einen Zusatzvertrag vom 12. März 2009, der neben Stantejskys auch Springers Unterschrift trägt und der die Erhöhung von Hartmanns Regiehonoraren auf 52.500 Euro regelt.

Springer - als Alleingesellschafter oberstes Organ der GesmbH - kann nicht behaupten, davon nichts gewusst zu haben: "Er hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Konzern zu führen. Er kann seinem Willen formlos Ausdruck verleihen oder Weisungen erteilen." Auch das Vieraugenprinzip sei schon in der Vor-Hartmann-Zeit immer wieder nicht eingehalten worden: "Das war allgemein bekannt. Es liegt am alleinigen Gesellschafter, das zu ändern." Hartmann habe Springer mit Unterstützung aus dem Aufsichtsrat öfter gebeten, Silva Stantejsky als kaufmännische Direktorin abzulösen. Er habe deren Abschreibungspraxis angeprangert, sei aber auf taube Ohren gestoßen. Schima: "Der Alleingesellschafter entscheidet über die Zusammensetzung der Geschäftsführung."

Nun warte er auf den Schriftsatz mit Begründungen für die Entlassung: "Der Arbeitgeber ist behauptungs- und beweispflichtig." Er bezweifelt, dass die Gutachter Zeit genug hatten, die Sachlage relevant zu recherchieren. (Andrea Schurian, DER STANDARD, 13.3.2014)