Der Begutachtungsentwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnis wird bereits kommende Woche ausgeschickt. Das kündigte Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) laut Parlamentskorrespondenz heute im Verfassungsausschuss an.

Es gehe darum, das Prinzip der Informationsfreiheit durchzusetzen, betonte der Ressortchef. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt für die Gerichtsbarkeit soll es demnach künftig grundsätzlich eine Informationspflicht geben. In Bezug etwa auf Sicherheitsfragen und den Datenschutz seien Ausnahmen vorzusehen, sagte Ostermayer. Diese müssten aber auf verfassungsrechtlichen Grundlagen erfolgen. (APA, 20.3.2014)