Wien - Die Regierung hat sich auf einen Begutachtungsentwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses geeinigt. Mit dem Verfassungsgesetz soll das "Prinzip der Informationsfreiheit" durchgesetzt werden. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt für die Gerichtsbarkeit soll es künftig grundsätzlich eine "Informationspflicht" geben. Miteinbezogen wurden jetzt auch die Länder.

Staatliches Handeln soll mit dem Entwurf, welcher der APA vorliegt, künftig - im Sinne von "Open Government" - transparenter gestaltet werden. Das Grundprinzip der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß, hatte es zuletzt immer häufiger aus beiden Regierungsparteien geheißen, konkret zuständig für die Neuerung ist SPÖ-Minister Josef Ostermayer. Unter Wahrung bestimmter Grundrechte wie etwa jenem auf Datenschutz soll stattdessen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen "von allgemeinem Interesse" sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen treten.

Geeinigt haben sich die Regierungsparteien nun auch darauf, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene veröffentlicht werden muss, zuletzt hatte die ÖVP darauf bestanden, auch die Länder und staatsnahe Unternehmen zu berücksichtigen. Betroffen sind nun alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie alle Unternehmen, die der Kontrolle eines Rechnungshofs unterliegen. Und auch die gesetzlichen Kammern sind gegenüber ihren Mitgliedern auskunftsverpflichtet.

Recht auf Informationszugang

Der Begutachtungsentwurf sieht ein unmittelbares Recht auf Informationszugang direkt im Bundesverfassungsgesetz vor. Dieses gilt gegenüber dem Bund ebenso wie gegenüber den Ländern. Lediglich die begleitend notwendigen Regelungen können von den Ländern selbst gestaltet werden, wobei auch hier der Bund die Möglichkeit haben soll, über die Grundsatzgesetzgebung zu steuern.

Aber auch Beschränkungen der Auskunftspflicht sind vorgesehen, etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen. Weitere Gründe können außen- und integrationspolitischer Natur sein, die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit betreffen. Auch die Vorbereitung von Entscheidungen werden berücksichtigt, ebenso wirtschaftliche oder finanzielle Interessen sowie berechtigte Interessen von Dritten, etwa bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Beschluss vor Sommer geplant

Neu ist im nun vorliegenden Entwurf neben der Einbeziehung von staatsnahen Unternehmen, die mehr als 50 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, auch jene der Gerichtsbarkeit, wobei es zu einzelnen Verfahren keine Veröffentlichung geben soll. Auch soll keine eigene Behörde bei einer Auskunftsverweigerung entscheiden, sondern der Verwaltungs- bzw. der Verfassungsgerichtshof.

Bis 25. März soll der Entwurf in Begutachtung sein, für Mai ist schließlich eine Regierungsvorlage geplant. Vor dem Sommer erhofft sich die Regierung einen Beschluss im Nationalrat, vorausgesetzt, die Opposition spielt bei dem Verfassungsgesetz mit. 

Positive Signale für Informationsfreiheitsgesetz

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) glaubt an die notwendige Verfassungsmehrheit für das am Dienstag in Begutachtung geschickte "Informationsfreiheitsgesetz". Bereits bei der jüngsten Sitzung des Verfassungsausschusses habe es positive Signale gegeben, sagte er am Dienstag nach dem Ministerrat. Laut den Grünen können die Verhandlungen sofort starten, meinten diese am selben Tag via Aussendung.

Mit dem geplanten Verfassungsgesetz soll laut Regierungsplan die in Österreich traditionelle "Amtsverschwiegenheit" in ein Recht auf Information umgedreht werden. Ausnahmen soll es nur dahingehend geben, dass etwa Grundrechte wie Datenschutz nicht verletzt werden. Das Vorhaben sei mit der ÖVP akkordiert, betonte Ostermayer. Freudig reagierte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Damit sei auch eine langjährige Forderung der JVP erfüllt.

Keine Ombudsstelle

Vorsichtig optimistisch reagierten auch die Grünen. "Wenn es die Regierung mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses ernst meint, können wir sofort mit Parteienverhandlungen unter Einbindung der aktiven Zivilgesellschaft beginnen", meinte deren Justizsprecher Albert Steinhauser. Er erwarte sich seriöse Gespräche, eine "Blankounterstützung ohne Berücksichtigung grüner Vorstellungen" für eine notwendige Zweidrittelmehrheit werde es aber nicht geben.

Warum im Gesetzesentwurf nun doch keine eigene Ombudsstelle vorgesehen ist, welche etwa bei Informationsverweigerung in Kraft tritt, begründete Ostermayer mit dem Sparwillen der Regierung: "Wir wollen nicht gleichzeitig die Verwaltung aufblähen." Vorgesehen ist stattdessen, dass sich Bürger an den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof wenden. 

Freiheitliche und Team Stronach angetan

Auch die Freiheitlichen sowie das Team Stronach haben sich vom Entwurf zu einem "Informationsfreiheitsgesetz" durchaus angetan gezeigt. Beide Klubs betonten am Dienstag, dass sie grundsätzlich hinter dem Ansinnen nach mehr Transparenz stünden. Dies tun auch die Neos, wollen sich vor einer Bewertung den Begutachtungsentwurf aber noch genau anschauen. Bereits im Verfassungsausschuss waren diese aber schon für umfassende Informationsfreiheit eingetreten. (APA, 25.3.2014)