Internetprovider müssen Kunden künftig den Zugang zu gewissen Websites verwehren, falls dort Urheberrechte verletzt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof, der einer Klage zweier Filmproduktionsfirmen Recht gab. Die Filmbranche jubelt über das Urteil, das aber nur die Symptome bekämpft, anstatt eine nachhaltige Lösung zu bieten.

Erinnert an Abmahnwelle

Die Vorgehensweise erinnert an die "dunklen" Nullerjahre, als Musik- und Filmindustrie in Massenabmahnungen das geeignete Mittel gegen illegale Downloads sahen. Heute weiß zumindest die Musikbranche, dass andere Lösungen mehr Sinn ergeben: etwa Modelle wie der Streamingdienst Spotify, der gegen ein monatliches Entgelt unlimitierten Musikgenuss bietet.

Ausbaufähiges Angebot

Die Angebote im Bereich Film sind hingegen noch stark ausbaufähig. Ein nutzerfreundliches, unkompliziertes Angebot würde hierzulande bestimmt großen Anklang finden. Dem stehen aber noch unterschiedliche nationale Rechtsprechungen und das Profitstreben einzelner Verleihe im Weg. Hier eine Lösung zu finden wäre langfristig also um einiges sinnvoller als Website-Blockaden.

Erster Schritt in Richtung Zensur

Diese können als erster Schritt in eine gefährliche Richtung gewertet werden: Was passiert mit Blogs, auf denen erklärt wird, wie Netzsperren umgangen werden können? Werden diese dann auch geblockt? Heikle Fragen, die man sich durch ein gelungenes legales Filmportal ebenso ersparen könnte wie "Zensur!"-Rufe von Netzaktivisten. (Fabian Schmid, DER STANDARD, 28.3.2014)