Wien - FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hat hinsichtlich des Auslieferungsbegehrs des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gegen FP-Chef Heinz-Christian Strache von einem "banalen Urheberrechtsstreit, wie er in Österreich hunderte Male im Jahr ausgetragen wird" gesprochen. Strache habe mit der Komposition und Auswahl des Wahlkampf-Liedes "Liebe ist der Weg" "natürlich nichts zu tun", so Kickl.

Der FP-Chef sei nur deshalb Beteiligter dieses Verfahrens, "weil er von der Gegenseite in seiner Eigenschaft als Obmann der FPÖ in Anspruch genommen wurde", so der Generalsekretär, der von einer "sensationsheischenden und hysterischen Berichterstattung mancher Medien" sprach.

Privatklage

Das Landesgericht hat an den Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung Straches gestellt. Über diesen wird am Schluss der Plenar-Sitzung am kommenden Mittwoch entschieden.

Grund ist eine Privatanklage der Universal Music Publishing GmbH, die Rechteinhaber des Liedes "Run" ist - geschrieben von Gary Lightbody, Frontmann der nordirisch-schottischen Rock-Gruppe Snow Patrol.

Der Vorwurf: Der von der FPÖ-Hausband "John Otti Band" geschaffene Wahlkampf-Song "Liebe ist der Weg" sei eine umgetextete Version von "Run" - und zwar, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt zu haben, so die Anklage. Strache ist der Zweitangeklagte - neben dem Erstangeklagten Werner Otti, Leadsänger der John Otti Band. Der FP-Chef habe es laut Klage als Parteichef "vorsätzlich unterlassen" zu verhindern, dass die John Otti Band die bearbeitet Version mehrmals öffentlich - v.a. im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen - zur Aufführung gebracht hat. (APA, 24.4.2014)