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Familienministerin Sophie Karmasin beim Besuch eines Kindergartens in Wiener Neudorf. Mit dem Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung sollen vor allem neuen Plätze für Unter-Dreijährige geschaffen werden.

Foto: apa/Fohringer

Wien - Die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ist Freitagnachmittag in die Begutachtung gegangen. Vorgesehen ist darin, dass der Bund den Ländern zwischen 2014 und 2017 insgesamt 305 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Einigung trotz Kritik

Eigentlich war seitens der Regierung immer von 350 Millionen Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung die Rede. Zuletzt wurde bekannt, dass ein Teil davon für die sprachliche Frühförderung zweckgewidmet werden könnte, der Wiener Stadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) kritisierte eine Kürzung der Mittel. Nun hat man sich aber offenbar genau darauf geeinigt: "Die im Vergleich zum Regierungsprogramm verbleibenden Mittel in der Höhe von 45 Millionen Euro sollen der sprachlichen Frühförderung und Feststellung des Entwicklungsstandes zugutekommen, damit in den Jahren 2015 bis 2017 für diese Zwecke jährlich 20 Millionen Euro an Bundesmittel zur Verfügung stehen."

In den Ausbau der Kinderbetreuung fließen also vom Bund als Anstoßfinanzierung insgesamt 305 Millionen Euro: Je 100 Millionen in den Jahren 2014 und 2015, je 52,5 Millionen 2016 und 2017. Aufgeteilt wird das Geld nach dem Anteil der Unter-Dreijährigen pro Bundesland.

Keine Ko-Finanzierung zu gleichen Teilen

Die Länder müssen diese Mittel dabei nicht mehr wie bisher zu gleichen Teilen kofinanzieren: Als Länderbeitrag sind 2014 50 Prozent (50 Millionen Euro), 2015 45 Prozent (45 Millionen Euro), 2016 40 Prozent (21 Millionen Euro) und 2017 35 Prozent des Zuschusses (18,375 Millionen Euro) vorgesehen.

Schwerpunkt: Betreuung Unter-Dreijähriger

Verwendet werden kann das Geld zum Beispiel für die Schaffung zusätzlicher Plätze, zur räumlichen Qualitätsverbesserung, Verlängerung der Öffnungszeiten oder Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Schwerpunkt soll der Ausbau der Kinderbetreuung für die Unter-Dreijährigen sein. Besonders gefördert werden ganztägige, flexible Angebote, die mit der Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar sind, in besonderem Maße sollen etwa Tageseltern unterstützt werden.

In der Vereinbarung wird auch noch einmal festgehalten, dass bis 2016 ein bundesweiter Qualitätsrahmen für die Kinderbetreuungseinrichtungen entwickelt werden soll, um Mindeststandards zu schaffen.

Keine Details zu Sprachförderung

Details zu den Mitteln für die Sprachförderung gibt es dagegen noch nicht - diese müssen in einer eigenen Bund-Länder-Vereinbarung geregelt werden, für die Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) zuständig ist. (APA, 2.5.2014)