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Die Regierungsspitze bekannte sich zwar öffentlich zur Informationsfreiheit, die Stellungnahmen der Ministerien deuten aber darauf hin, dass sich an der Geheimniskrämerei wenig ändern soll.

Foto: reuters/wiegmann

Das Amtsgeheimnis lebt – und die Bundesregierung tue trotz gegenteiliger Beteuerungen alles, um es auch weiterhin am Leben zu erhalten, kritisieren Verfechter der Informationsfreiheit. Nach Ende der Begutachtungsfrist jener Verfassungsbestimmung, die das Amtsgeheimnis stark einschränken sollte, liegen nun haufenweise Stellungnahmen vor, die massive Einwände äußern.

Ministerien wollen Schranken einziehen

Einerseits kommt Kritik von jenen Behörden, die in Hinkunft freizügiger mit ihren Informationen umgehen müssten. Sie sehen in der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand und regen an, die Freigabe von Informationen an strenge Bedingungen zu knüpfen. So verlangt das Innenministerium eine "Machbarkeitsschranke" – Behörden sollen ein Auskunftsbegehr also ablehnen können, wenn sie sich überlastet fühlen. Zudem will das Ministerium - wie auch jetzt schon möglich - Auskünfte dann verweigern, wenn die Information "offenbar mutwillig verlangt wird". Andere Institutionen wie die Volksanwaltschaft, die sich auf völkerrechtliche Verträge beruft, wollen gänzlich von der Informationspflicht ausgenommen werden.

Proponenten der Informationsfreiheit orten hingegen grobe Lücken im Gesetzesentwurf. Dieser sieht vor, dass Behörden eine Auskunft verweigern können, wenn das beispielsweise "aus zwingenden außen- und integrationspolitischen Gründen" oder "zur Vorbereitung einer Entscheidung" erforderlich sei – konkreter wird der Entwurf nicht. Auch sieht das Gesetz vor, dass das Interesse der Behörde schwerer wiegt als das Auskunftsinteresse eines Bürgers – die Behörde kann ablehnen, ohne zuvor eine Interessenabwägung durchzuführen. Den Betroffenen bleibt dann nur noch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht.

Infos über Hypo und Eurofighter

Dem Forum Informationsfreiheit ist das zu mühsam. Es spricht sich für einen bürgernahen Informationsfreiheits-Beauftragten aus, der in solchen Fällen rasch entscheiden soll. Scharf kritisiert wird der Entwurf auch vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information, und das umso mehr dann, wenn es um die Verschwendung von Steuergeld oder um Korruption gehe, heißt es in dessen Stellungnahme. In solchen brisanten Fällen sollte sich keine Behörde auf Eigeninteressen ausreden können, sondern zur Veröffentlichung verpflichtet sein – das Boltzmann-Institut nennt "bestimmte Daten über die Hypo Alpe Adria oder den Kauf der Eurofighter" als Beispiel.

Kritisiert wird auch, dass der Entwurf unterschiedliche Regelungen für Bund und Länder vorsieht. Das sei "anachronistisch und gleichheitsrechtlich in höchstem Maße bedenklich", heißt es in der Stellungnahme des Instituts. (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.5.2014)