Wien - Der Kreis der Wahlberechtigten für die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) dürfte noch stärker ausgeweitet werden als ursprünglich geplant. In der Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes, die am Dienstag den Ministerrat passierte, wird das Mindestkriterium eines Studiums mit 30 ECTS-Punkten für eine ordentliche ÖH-Mitgliedschaft größtenteils abgeschafft.

Im neuen Gesetz wird prinzipiell zwischen ordentlichen und außerordentlichen ÖH-Mitgliedern unterschieden: Laut dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf hätten nur ordentliche Studenten sowie jene außerordentlichen Studenten, die einen Studiengang mit mindestens 30 ECTS-Punkten absolvieren, ordentliche ÖH-Mitglieder werden sollen. Nur diese müssen ÖH-Beiträge zahlen und dürfen bei der ÖH-Wahl mitwählen. Durch die im Ministerrat beschlossenen Änderungen fällt nun - außer im Bereich der Pädagogischen Hochschulen (PH) - die 30 ECTS-Punkte-Hürde für die ordentliche ÖH-Mitgliedschaft. Als Grund wird im Wissenschaftsministerium die schwer durchführbare Administrierbarkeit der Punktehürde für die Hochschulen angegeben - vor allem die Unis hatten im Begutachtungsverfahren Einwände erhoben.

Briefwahl wird möglich

Durch das neue Gesetz soll die bundesweite Vertretung der ÖH ab 2015 wieder direkt gewählt werden. Außerdem werden die Briefwahl eingeführt und auch Studenten aus Drittstaaten passiv wahlberechtigt sein. Weitere Neuerungen: Neben den Uni-Studenten dürfen auch jene an den Fachhochschulen (FH), PH, Privatunis und der Donau-Uni Krems (DUK) mitwählen. Die Zahl der Mandate in der derzeit 100 Personen umfassenden Bundesvertretung soll auf 55 gesenkt werden.

Verstärkt wird außerdem das Aufsichtsrecht über die ÖH-Organe. Verstößt ein ÖH-Funktionär etwa schuldhaft gegen Informationspflichten gegenüber der ministeriellen Kontrollkommission, kann er nach zweimaliger Mahnung seiner Funktion enthoben werden. Darüber hinaus kann der Wissenschaftsminister im Falle von aufsichtsbehördlichen Verfahren gegen Beschlüsse von ÖH-Organen die Durchführung dieser Beschlüsse per Bescheid vorläufig untersagen. 

ÖH fürchtet Missbrauch

"Durch einheitliche und transparente Regelungen sowie durch das neue Wahlrecht stärken wir die Rolle und die demokratische Legitimation der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft", sagte Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung. Die ÖH hält die Adaptierung bei der Regelung für die Mitgliedschaft für sinnvoll, wenn auch nicht ideal, so Generalsekretärin Viktoria Spielmann (Grüne und Alternative StudentInnen) in einer Stellungnahme. Die Regelungen zum Aufsichtsrecht der Kontrollkommission hält sie für enorm missbrauchsanfällig - sie hofft auf Änderungen im parlamentarischen Prozess. Insgesamt bewertet die ÖH das neue Gesetz aber positiv. Der Entwurf war vom Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den großen ÖH-Fraktionen erarbeitet worden. (APA, 13.5.2014)