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Bis zum Schuleintritt des Kindes erhalten Eltern Recht auf Teilzeit.
Foto: APA/dpa/Jens Büttner
Wien - Die Koalition hat sich Dienstag im Ministerrat nach langem Ringen auf die Eltern-Teilzeit geeinigt, die im ersten Halbjahr 2004 in Kraft treten soll. In Betrieben ab 21 MitarbeiterInnen sollen künftig Eltern, die mindestens drei Jahre im Betrieb beschäftigt sind, bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit haben. Will der Dienstgeber die Teilzeit nicht gewähren, muss er und nicht der/die ArbeitnehmerIn vor Gericht ziehen. Gekoppelt ist der Rechtsanspruch an Kündigungsschutz und das Recht auf Rückkehr auf einen Vollzeitarbeitsplatz.

Die FPÖ hatte das Recht auf Teilzeit für alle gewollt, die ÖVP auf der 20-MitarbeiterInnen-Grenze bestanden und sich durchgesetzt. Rund die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in Betrieben mit unter 20 MitarbeiterInnen. Dort bleibt die alte Regelung, wo vier Teilzeitjahre möglich, aber kein Rechtsanspruch sind. Einklagen muss der/die DienstnehmerIn. Als Anreiz für den Dienstgeber soll es besondere Förderungen des Arbeitsmarktservice geben, etwa den Ersatz der Lohnkosten für die Ersatzkraft, wenn Eltern Teilzeit arbeiten.

Weniger begeistert sind die Arbeitnehmervertretungen. Arbeiterkammerpräsident Herbert Tumpel kritisierte, dass das Recht auf Teilzeit nicht für alle gelte. ÖGB-Frauenchefin Renate Csörgits sah "Mehrfachdiskriminierung von Beschäftigten in Kleinbetrieben". (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 8.10.2003)