Wien - "Dass die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld die Berufstätigkeit erschwert ist schon lange bekannt. Anstatt die Eltern auf eine etwaige Reform am St. Nimmerleinstag zu vertrösten, sollen die Bestimmungen zum Zuverdienst raschest verbessert werden", fordert ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin Renate Csörgits. Das Verwirrspiel, das die Regierung derzeit rund um die Zuverdienstgrenze betreibe, sei für die Eltern unzumutbar.

"Damit Mütter ihren Wiedereinstieg planen können, müssen sie wissen, welche Bestimmungen gelten - und zwar hier und jetzt", sagt Csörgits. Sie verlangt, dass für ArbeitnehmerInnen, die den Kindergeld-Bezug mit einer Teilzeitarbeit kombinieren, keine finanzielle Zuverdienstgrenze gilt.

Rückzahlungen

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen habe die Überschreitung der Zuverdienstgrenze für die Eltern schwerwiegende Folgen. Das Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr muss zurückgezahlt werden. Dazu kämen Aussagen aus der Gebietskrankenkasse, dass in diesem Fall auch der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung rückwirkend verloren ginge. "Im schlimmsten Fall kann das dazu führen, dass man bei einer Überrschreitung der Zuverdienstgrenze nicht nur das Kindergeld zurück zahlen muss, sondern auch die Kosten für eine medizinische Betreuung im betreffenden Jahr", sagt Csörgits.

Reformvorschläge

Die Kindergeld-BezieherInnen zu vertrösten, "es werde schon nicht so schlimm kommen", wie Staatssekretärin Haubner das tue, reiche nicht, sagt Csörgits. Sie verlangt die Umsetzung der Reformvorschläge von ÖGB und AK:

  • Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro soll nur das darüber liegende Einkommen vom Kindergeld abgezogen werden.

  • Auch für Personen, die einen Zuschuss zum Kindergeld erhalten, weil sie alleinerziehend sind oder nur ein niedriges Einkommen haben, soll die allgemeine Zuverdienstgrenze gelten. Bisher dürfen die Zuschuss-Bezieherinnen nur bis zu einer Einkommensgrenze von 5.200 Euro dazu verdienen.

  • Für ArbeitnehmerInnen und Freie DienstnehmerInnen muss es eine Wahlmöglichkeit zwischen der finanziellen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze geben. Wer - wie bei der bisherigen Teilkarenz - maximal drei Fünftel der Vollzeit arbeitet, für den soll keine Einkommensgrenze gelten.

  • Die jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze und eine Vereinfachung ihrer Berechnung.

    SPÖ für ersatzlose Streichung

    Für eine ersatzlose Streichung der Zuverdiesntgrenze hat sich SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer am Dienstag ausgesprochen: Streichung der Zuverdienstgrenze und Schritte hin zu mehr Zeit für Kinder sowie zu einem einkommensabhängigen Karenzgeld, forderte Prammer.

    Schützenhilfe erhielt die SPÖ-Frauen-Chefin von der Familiensprecherin ihrer Partei, Doris Kuntzl. Sie bezeichnete in einer Presseaussendung die Unklarheiten betreffend der Rückzahlungen des Kindergeldes zwischen Sozialminister Herbert Haupt (F) und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V) als "entwürdigendes Schauspiel". (red)