Mit diesem Beschluss müssen Personen, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens ab 1996 einen Zuschuss zum Karenzgeld erhalten haben, diesen nicht zurückzahlen.
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Wien - Zuschüsse zum Karenzgeld müssen nicht zurückgezahlt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat bei der mittwöchigen Plenarsitzung einstimmig gefällt. Während über die Notwendigkeit dieser Maßnahme breites Einvernehmen herrschte, wurde über das (eigentlich nicht zur Diskussion stehende) Kindergeld ordentlich gezankt. Die Opposition forderte einmal mehr eine umgehende Abschaffung der Zuverdienstgrenze. ÖVP und FPÖ lehnten dies ab.

Rückwirkende Aufhebung

Mit diesem Beschluss müssen Personen, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens ab 1996 einen Zuschuss zum Karenzgeld erhalten haben, diesen nicht zurückzahlen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen werden rückwirkend aufgehoben, bisher eingehobene Gelder von den Finanzämtern zurückerstattet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt damit erst ab der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, also für Geburten ab 1. Jänner 2002.

Divergierende Meinungen

SP-Familiensprecherin Andrea Kuntzl sprach im Zusammenhang mit dem Beschluss von einer "höchst notwendigen Korrektur". Man hätte sich viel erspart, wenn man schon damals auf die SPÖ-Vorschläge eingangen wäre. Die Grün-Abgeordnete Sabine Mandak sprach von einem "schlampigen Gesetz" und "unzumutbaren Regelungen", die jetzt beseitigt würden. VP-Familiensprecherin Ridi Steibl sieht mit dem Nachzahlungs-Verzicht einen weiteren tatkräftigen Beweis für die Familienfreundlichkeit der Regierung. Und von Seiten der FPÖ wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Regelung noch aus der rot-schwarzen Zeit stammt.

Zuverdienstgrenze

Umstritten zwischen Koalition und Opposition bleibt das nunmehrige Kindergeld und dabei im Speziellen die Zuverdienstgrenze von derzeit 14.600 Euro. Kuntzl ortete hier eine "erwerbshemmende" Regelung und empfahl die ersatzlose Streichung. Auch Mandak sprach von einer "unseligen Zuverdienstgrenze", die es abzuschaffen gelte. Eltern sollten in Eigenverantwortung entscheiden können.

FP-Familiensprecherin Barbara Rosenkranz verwies darauf, dass der Geltungszeitraum des Kindergelds noch zu kurz sei, um sich einen Überblick über die Auswirkung der Zuverdienstgrenze zu schaffen. Allerdings sei es ohnehin nicht Ziel der FPÖ, Eltern kleiner Kinder sofort wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Sozialminister Herbert Haupt (F) verwies auf Studien, wonach 80 Prozent der jungen Frauen wünschen, sich in den ersten drei Jahren um ihre Kinder kümmern zu können. Ohnehin sei mit dem Kindergeld die Wahlfreiheit besser gewährleistet als mit dem früheren Karenzgeld, bei dem die Zuverdienstgrenze ja wesentlich niedriger lag.

Kinderbetreuung

Bezüglich der Forderungen nach mehr Kinderbetreuungsplätzen verwies der Sozialminister auf die Zuständigkeit der Gemeinden. Steibl verwies darauf, dass es nicht nur die Betreuung durch öffentliche Kindergärten gebe. Als Beispiele nannte sie Betriebskindergärten und Tagesmütter. (APA)