Wien - Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel hat die "unklare Rechtslage" beim Recht auf Teilzeit kritisiert.

Es gebe zahlreiche verunsicherte Eltern. Die Regierung habe dieses Recht auf Teilzeit für Eltern groß angekündigt, doch der angepeilte 1. Mai als Termin des Inkrafttretens sei kaum einzuhalten, bemängelte der AK-Chef am Sonntag in einer Aussendung. Tumpel: "Ratlose Eltern rufen vermehrt in der AK an, weil wichtige Entscheidungen vom Inkrafttreten des Rechts auf Teilzeit abhängen. Eltern dürfen nicht weiter in Unsicherheit belassen werden."

Tumpel fordert eine Bereinigung der Rechtslage für alle Eltern, die auf das Inkrafttreten der Elternteilzeit am 1. Mai vertraut haben. "Die vermehrten Anfragen belegen, wie wichtig das Recht auf Teilzeit für Eltern ist. Der Beschluss darf nicht weiter hinausgezögert werden". Das Hinausschieben der Gesetzwerdung dürfe nicht zulasten der ArbeitnehmerInnen gehen.

Tritt das Gesetz nicht rechtzeitig in Kraft, soll für jene, die dann nicht wie gewünscht in Teilzeit in den Betrieb zurückkehren können, zumindest die begünstigte Austrittsmöglichkeit mit Erhalt der Abfertigung gelten, forderte Tumpel. Das Recht auf Teilzeit müsse außerdem für alle Eltern gelten, auch in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten und für ArbeitnehmerInnen, die noch nicht drei Jahre beschäftigt sind.

Elternteilzeit

Im Februar hatte der Ministerrat die neue Elternteilzeit beschlossen. Diese sieht einen Rechtsanspruch auf Reduktion der Arbeitstätigkeit bis zum siebten Geburtstag des Kindes beziehungsweise einem späteren Schuleintritt vor. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ArbeitnehmerIn mindestens drei Jahre in dem betroffenen Unternehmen gearbeitet hat und in der Firma mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.

Kann über die Rahmenbedingungen der Teilzeit keine Einigung erzielt werden, muss der Arbeitgeber sich ans Arbeits- und Sozialgericht wenden. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber das Recht auf Elternteilzeit nur in dem Fall verwehren, wenn eine entsprechende Regelung aus betriebsorganisatorischen Gründen nicht machbar ist. Keinen Anspruch haben generell Lehrlinge. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 19.4.2004)