Salzburg - Einen Intendanten für die Salzburger Festspiele ab 2007 soll zwar bis zur Kuratoriumssitzung am 30. August gefunden sein. Darauf wetten will SP-Bürgermeister Heinz Schaden aber nicht: "Zuerst muss Bewegung in die verfahrene Sache kommen." Gegenwärtig sei nur eine Deeskalation feststellbar: Kunststaatssekretär Franz Morak (VP), der auf dem Dirigenten Franz Welser-Möst beharrt, sei, meint Schaden, "im Ton moderater" geworden.

Für die Salzburger führt SP-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller die Verhandlungen. Sie sprach bereits mit diversen Kandidaten, unter anderem mit Burgtheaterdirektor Klaus Bachler und dem scheidenden Schauspielchef Jürgen Flimm sowie mit Eva Wagner-Pasquier. Die Managerin hatte sich, wie auch Welser-Möst, nicht beworben.

Burgstaller sieht darin kein Problem: Aus ihrer Sicht sei eine Ausschreibung nicht notwendig: "Es können sich noch immer Leute melden, was übrigens auch geschieht." Morak vernahm die Stellungnahme, wie er gegenüber dem STANDARD meinte, mit Interesse.

Auch für Schaden ist der Kandidaten-Pool nicht auf die zwölf offiziellen Bewerber beschränkt: Die Ausschreibung sei nur deshalb erfolgt, weil Georg Springer als beratendes Mitglied des Kuratoriums auf die Verpflichtung zu einer solchen hingewiesen hatte. Für den Geschäftsführer der Bundestheaterholding (Springer ist ein versierter Verfassungsjurist) ergibt sich die Verpflichtung zwingend aus dem Stellenbesetzungsgesetz.

An sich ein erklärter Gegner von Ausschreibungen im Kunstbereich, ist Springer der Überzeugung, dass das Kuratorium an das Ergebnis gebunden ist. "Wenn die Vorgabe, dass man sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerben hat, nur für einen Teil der Kandidaten gilt, dann wird das Verfahren zur Farce, dann werden die Konditionen des Fair Trial verletzt." Sollte jemand, der sich nicht in diesem Verfahren bewarb, zum Zug kommen, könnte jeder offizielle Bewerber das Ergebnis vor nationalen und internationalen Instanzen anfechten - und würde damit durchkommen: "Wenn man Spielregeln aufstellt, dann muss man sich auch daran halten - oder ein neues Verfahren einleiten."

Burgstaller stützt ihre Sicht auf ein Gutachten der Landesjuristen. Begründen kann sie es aber nicht. Auf die Bitte, das Gutachten einzusehen zu dürfen, antwortete ihr Pressesprecher nur: "Das kann ich Ihnen nicht auftreiben, weil der Beamte auf Urlaub ist." (DER STANDARD, Printausgabe, 9.8.2004)