Ohne Bundespräsidenten geht nichts: Für die Ernennung von Direktorinnen und Direktoren an Bundesschulen ist die höchste Unterschrift im Staat nötig.

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Wien - Die streitbaren Eltern, Lehrer und Schüler gingen bis zum damaligen Bundespräsidenten Thomas Klestil und überreichten ihm 267 Protestunterschriften. Der Schulgemeinschaftsausschuss der AHS Vereinsgasse im zweiten Bezirk wollte die Favoritin des Stadtschulratskollegiums nicht als Direktorin haben. Klestil verlangte "volle Aufklärung" und zögerte mit der Unterschrift unter die Ernennungsurkunde. Einige Zeit später ernannte er aber doch die Wunschkandidatin des Kollegiums.

Die Ausschreibung und Besetzung von Direktorenposten gilt der österreichischen Öffentlichkeit als Politikum, eigentlich ist die Sache im Beamtendienstrechts-Gesetz des Bundes geregelt. Die Länder haben das Verfahren nach eigenen Regeln neunfach verfeinert.

Die Vorauswahl

Im "Objektivierungsverfahren" will man sich ein Bild von den Kandidaten machen. In Wien wurde es nach mehreren Disputen um freihändig vergebene Direktorenposten eingeführt. Es basiert auf mehreren Stufen: "Vorauswahl" (Bewerbungsbogen, Personalkommission), "Professionelle Verfahrensschritte" (computerunterstütze Potenzialanalyse, Assessment-Center) und "Auswertungsphase" (Gutachten, Zusammenfassung der Ergebnisse).

Im Burgenland hatte bisher das Anhörungsgremium, in dem die Parteienvertreter sitzen, großes Gewicht (50 bis 70 Prozent der Gesamtbewertung). Ab Oktober müssen die Bewerber bereits mit ihrer Berufsbiografie und bei einem Persönlichkeitstest, der von einer unabhängigen Personalberatungsfirma durchgeführt wird, eine bestimmte Punkteanzahl erreichen, damit sie zum Hearing geladen werden.

In Oberösterreich hat - neben Berufsbiografie, Assessment-Center und Potenzialanalyse - die betroffene Schule ein Mitspracherecht.

Hingegen sind in Kärnten bereits zwei Anläufe für ein Objektivierungsmodell gescheitert, weil keine schulspezifischen Kriterien vorgesehen waren.

Zwei Schritte charakterisieren das niederösterreichische Modell: Zum einen wird der Personalakt des Bewerbers oder der Bewerberin, durch Stellungnahmen vorgesetzter Behörden wie etwa der Schulaufsicht ergänzt, zur Beurteilung herangezogen. Bei einem Hearing, das seit 1993 ein Wiener Unternehmensberatungsbüro durchführt, werden die Kandidaten auf, so Landesschulratspräsident Adolf Stricker, "allgemeine und praktische" Fähigkeiten hin befragt. Das Gremium besteht aus je einem Vertreter des Landesschulrats, der Personalvertretung und der Schulaufsicht.

In der Steiermark durchlaufen alle Bewerber ein gemeinsames Assessment-Center. Erst danach gehen die Pädagogen in die Bewerbung für eine bestimmte Schule. Letzte Entscheidungsgewalt hat das Kollegium. "Im Kollegium ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Mitglieder sich parteipolitisch aussprechen werden", räumt Landesschulratspräsident Horst Lattinger ein, "aber ein großer Vorteil gegenüber früher besteht darin, dass nur mehr hoch qualifizierte Kandidaten überhaupt so weit kommen."

Die Radikalkur

Dies ist Kritikern aber nicht genug. Der Verwaltungsrechtler Bernd Schilcher, Ex-VP-Politiker und ehemaliger Landeschulratspräsident in der Steiermark, fordert seit längerem die Abschaffung von Landes- und Bezirkschulräten und Kollegien. Wiens VP-Klubobmann Mathias Tschirf forderte am Freitag einen "Schulmanager", der mittels Ausschreibung und Assessment-Center ausgewählt werden sollte. (Bettina Fernsebner-Kokert/DER STANDARD, Printausgabe, 4./5.9.2004)