Mehr Geld für die Universitäten gibt es weiterhin nicht.

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Wien - Kein zusätzliches Geld für die Universitäten: So sieht das Resumee des am Mittwoch von Finanzminister Karl-Heinz Grasser präsentierten Ziele für für den Bundeshaushalt 2005 aus. Zumindest aus dem normalen Budget sollen die Universitäten keine zusätzlichen Mittel erhalten, die sie etwa für die Modernisierung bzw. Reparaturen von Geräten verwenden könnten. Besser dotiert werden hingegen die Fachhochschulen (FH) - sie erhalten auf Grund des im Sommer beschlossenen neuen FH-Entwicklungsplans mehr Geld.

Globalbudget bis 2006 festgeschrieben

Im Hochschulbereich ist durch das Universitätsgesetz (UG) 2002 das Globalbudget der Unis für 2004 bis 2006 mit 1,66 Mrd. Euro ohnehin festgeschrieben - insofern waren keine großen Änderungen zu erwarten. 21,9 Mio. Euro mehr als 2004 bekommen die Universitäten außerdem auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen wie Gehalts- bzw. Pensionserhöhungen. Zuletzt hatten sie sich auch Hoffnungen auf mehr Geld für die Modernisierung der Infrastruktur, also etwa Geräte, gemacht. Auch Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) hatte sich Mittel dafür gewünscht - diese kommen nun aber zumindest nicht aus dem regulären Budget. Die Universitäten müssen dafür auf die vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFT) vergebenen Sondermittel hoffen, die 2005 insgesamt 200 Mio. Euro umfassen werden.

Deutliche Steigerungen bei Fachhochschulen

Deutliche Steigerungen gibt es hingegen für die Fachhochschulen: Die Zahl der Studienplätze soll laut FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan III von derzeit 22.000 um 50 Prozent auf 33.000 im Jahr 2010 steigen. Dazu sollen jährlich zusätzlich 300 neue Anfängerplätze genehmigt werden - im Budget 2005 schlägt sich dies mit zusätzlichen Mitteln in der Höhe von 44,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr nieder (2004: 107,3 Mio. Euro, 2005: 152,2 Mio Euro).

Das "Globalbudget"

Seitdem die Universitäten in die Autonomie entlassen wurden, erhalten sie ein so genanntes "Globalbudget". Es wird für drei Jahre festgelegt und die Universitäten können über dieses grundätzlich frei verfügen - allerdings "im Rahmen ihrer Aufgaben und der Leistungsvereinbarung", heißt es auf der Homepage des Bildungsministeriums. (APA/red)