Berlin - Wer wegen seines Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion oder wegen einer Behinderung in Deutschland benachteiligt wird, soll künftig auf Schadenersatz klagen können. Das sieht der Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz der Koalitionsfraktionen vor, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. "Diskriminierte sind nicht länger nur Opfer und Bittsteller, sondern können selbstbewusst ihr Recht einfordern", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Irmingard Schewe-Gerigk. Das Gesetz solle Verschiedenheit stärken.

Gehälter-Diskriminierung

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Frauen für die gleiche Arbeit in einem Betrieb nicht mehr schlechter bezahlt werden dürfen als Männer. Sollte dies generelle Firmenpolitik sein, könne der Betriebsrat oder die Gewerkschaft stellvertretend klagen, sagte Schewe-Gerigk. Das Mittel der Verbandsklage bleibe jedoch auf das Arbeits- und Sozialrecht beschränkt. Sozial Schwächeren soll aber der Rechtsweg zugänglich sein. "Wer wirtschaftlich mächtig ist, soll nicht benachteiligen können", sagte der SPD-Abgeordnete Olaf Scholz.

Mit dem Gesetz setzt die deutsche Regierung vier EU-Richtlinien um, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten sich nach mehrjährigem Streit auf den Entwurf geeinigt. Er soll im Jänner in den Bundestag eingebracht werden. (APA)