Grundsätzlich begrüßt wird von der Wirtschaftskammer (WKÖ) die Forderung der Rektorenkonferenz nach der Ermöglichung von Zulassungsbeschränkungen für das Master-Studium. Ansonsten drohe die Qualität des Studiums ausgehöhlt zu werden, wenn alle Bakkalaurei, die keinen Job finden, "weiterstudieren und damit das Hochschulsystem kapazitätsmäßig an seine Grenzen führen", so der Leiter der Bildungspolitischen Abteilung in der WKÖ, Michael Landertshammer, in einer Aussendung am Montag.

Die Zulassungsverfahren sollten "transparent, wettbewerbsorientiert und leistungsbezogen" sein, berücksichtigt werden müsse auch der berufliche Erfolg von bereits im Job stehenden Absolventen, die ein berufsbegleitendes Studium anstreben.

Keine Garantie

Eine Garantie für die Beschäftigung von Bakkalaureats-Absolventen gibt es nach Ansicht Landertshammers nicht. "Wirklich legitim" sei eine Zulassungsbeschränkung nur dann, wenn das zuvor absolvierte Bakkalaureat tatsächlich arbeitsmarktrelevant gewesen sei. Sollten die Absolventen keine angemessenen Jobperspektiven haben, müssten die Unis "für diesen Fehler auch selbst die Verantwortung übernehmen und nicht auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft abwälzen".

Daher sei ein Aufnahmeverfahren für weiterführende Studien an die Erreichung von bildungs- und beschäftigungspolitischen Zielen zu knüpfen. Dies sollte auch im Universitätsgesetz (UG) verankert werden. (APA)