Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte sein einziges Treffen mit einem Regierungsvertreter der Malediven direkt vor seinem Abflug. Von einer Bitte der Regierung an Grasser, nicht vorzeitig abzufahren, weiß man in der Hauptstadt Male nichts.

Wien/Malé – Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat nach seiner Rückkehr von den Malediven am Montagabend recht vage über Gespräche mit der Regierung und der Wirtschaft des Inselstaates berichtet. Er habe bereits am Freitag abfliegen wollen, doch sei die maledivische Regierung an ihn mit der Bitte herangetreten, nicht vorzeitig abzureisen.

Grassers Aktivitäten

Recherchen des STANDARD ergaben folgendes Bild von Grassers Aktivitäten. Der Finanzminister hatte nach der Flutkatastrophe Kontakt mit einigen Unternehmern, die ihn in seinem Hotel auf einer Ferieninsel besuchten. Am Sonntag – also eine Woche nach dem Beben – telefonierte Grasser mit dem maledivischen Finanzminister Mohamed Jaleel und bat diesen noch um ein Treffen vor seinem Abflug am Montag. Doch Jaleel hatte zu diesem Zeitpunkt eine Kabinettssitzung und entsandte daher Vize-Finanzminister Maizan Adam Manik.

45 Minuten- Treffen

Dieser traf sich mit Grasser für 45 Minuten am Flughafen der Hauptstadt Male, zeigte Bilder der Zerstörung und bat Grasser, sich in Brüssel für Wiederaufbauhilfe für die Malediven einzusetzen. Konkrete österreichische Hilfe sei nicht zur Sprache gekommen, sagte Manik in einem Telefoninterview mit dem STANDARD.

Bis dahin sei der Regierung Grassers Aufenthalt nicht bekannt gewesen, betonte Manik. Er wisse auch nichts von einer Regierungsbitte an den Gast, bis zum Ende seines Urlaubs zu bleiben. "Das war ein privater Urlaubsaufenthalt. Ich weiß nicht, warum er nicht früher abgereist ist, wir haben sicher niemanden davon abgehalten," sagte Manik. "Vielleicht waren die Flüge gesperrt?"

Grassers Kabinettchef Matthias Winkler hatte ursprünglich angeben, der Minister habe keinen Sitz auf einem früheren Flug erhalten, doch diese Darstellung wurde später von der AUA zurückgewiesen. (Eric Frey, DER STANDARD 5/6.1.2005)