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Für Stipendienbezieher soll es künftig bergauf gehen

Foto: Reuters/Pfaffenbach
Die vier Parlamentsparteien haben sich am Dienstag im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss auf eine Novelle zum Studienförderungsgesetz geeinigt. Diese Änderung bringt "durch eine deutliche Verbesserung einzelner Studienförderungsmaßnahmen weitere Vorteile und Erleichterungen für Studierende", erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) am Mittwoch in einer Aussendung.

Erleichterungen geplant

Bisher konnte es bei Studenten, die zwei Studien belegt hatten, in bestimmten Fällen Probleme beim Bezug der Studienbeihilfe für ein weiterführendes Studiums (z.B. Doktoratsstudium) geben. Mit den neuen Regelungen soll ein Zweitstudium nun prinzipiell kein Hindernis für die Förderung darstellen.

Erleichterungen sind auch bei den Studienabschluss-Stipendien geplant: Bisher musste die Förderung ausnahmslos zurückgezahlt werden, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Studium abgeschlossen wurde, was beispielsweise bei Krankheit zu Härtefällen führen konnte. Nun soll die Nachweispflicht des Studienabschlusses bei Vorliegen wichtiger Gründe verlängert werden.

Verzögerte Auszahlung

Die Auslandsstudienbeihilfe, die im vergangenen Studienjahr 2.270 Studierende erhielten, soll künftig bereits ab dem dritten Semester beziehbar sein, bisher war dies erst ab dem fünften Semester möglich. Darüber hinaus ist bei Auslandsstudien keine Inskriptionsbestätigung im Ausland mehr vorgesehen. Bisher habe die Erbringung dieses Nachweises oft lange gedauert und zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Beihilfe geführt habe, heißt es seitens des Ministeriums.

Im Zuge der Novelle sollen außerdem künftig die Mittel für Leistungsstipendien nicht mehr an die einzelnen Fakultäten, sondern als Globalbetrag an die Universitäten vergeben werden. Dies bedeute eine weitere Stärkung der Autonomie der Universitäten, so Gehrer. (APA)