Die Entscheidung über die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Deutschland soll offenbar den einzelnen Hochschulen überlassen werden. Nach einem Bericht des Münchner Magazins "Focus" wollen die Länder im Streit um allgemeine Gebühren diesen Kompromiss schließen, falls das deutsche Bundesverfassungsgericht das Gebührenverbot kippen sollte. Das deutsche Bildungsministerium bestritt allerdings am Wochenende, dass es sich intern bereits auf diese Situation eingestellt habe und mit mehreren Ländern auf Arbeitsebene entsprechende Verhandlungen führe.

Sechs unionsregierte deutsche Bundesländer haben vor dem Karlsruher Gericht gegen das 2002 in Kraft getretene Gebührenverbot im Hochschulrahmengesetz geklagt, weil sie darin eine Kompetenzüberschreitung des Bundes sehen. Die Verfassungsrichter wollen am 26. Jänner ihre Entscheidung verkünden. Wenn das Gericht, wie allgemein erwartet, das Verbot für unzulässig erklärt, wäre der Weg für die Länder frei, künftig bereits ab dem ersten Semester Studiengebühren zu erheben. Wie "Focus" berichtet, wollen aber selbst die klagenden Länder keine Alleingänge, so dass bereits über eine Deutschland-weit einheitlich Regelung verhandelt werde.

Diese sehe vor, dass die Länder darauf verzichten, allgemeine Studiengebühren einzuführen und es den einzelnen Hochschulen überlassen, ob sie von ihren Studenten maximal 500 Euro pro Semester einfordern wollen. Das Geld solle dann direkt den jeweiligen Hochschulen zu Gute kommen und nicht im deutschen Finanzministerium als Steuereinnahmen verbucht werden. Die bisher schon von mehreren Ländern erhobenen Gebühren für Langzeitstudenten fließen teilweise in die Landeshaushalte. (APA)