Sechs unionsregierte deutsche Bundesländer haben vor dem Karlsruher Gericht gegen das 2002 in Kraft getretene Gebührenverbot im Hochschulrahmengesetz geklagt, weil sie darin eine Kompetenzüberschreitung des Bundes sehen. Die Verfassungsrichter wollen am 26. Jänner ihre Entscheidung verkünden. Wenn das Gericht, wie allgemein erwartet, das Verbot für unzulässig erklärt, wäre der Weg für die Länder frei, künftig bereits ab dem ersten Semester Studiengebühren zu erheben. Wie "Focus" berichtet, wollen aber selbst die klagenden Länder keine Alleingänge, so dass bereits über eine Deutschland-weit einheitlich Regelung verhandelt werde.
Uni
Deutsche Unis sollen doch selbst über Studiengebühren entscheiden
Kompromiss zwischen Bund und Ländern - Maximal 500 Euro pro Semester - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung erwartet
Die Entscheidung über die Einführung
allgemeiner Studiengebühren in Deutschland soll offenbar den
einzelnen Hochschulen überlassen werden. Nach einem Bericht des
Münchner Magazins "Focus" wollen die Länder im Streit um allgemeine
Gebühren diesen Kompromiss schließen, falls das deutsche
Bundesverfassungsgericht das Gebührenverbot kippen sollte. Das
deutsche Bildungsministerium bestritt allerdings am Wochenende, dass
es sich intern bereits auf diese Situation eingestellt habe und mit
mehreren Ländern auf Arbeitsebene entsprechende Verhandlungen führe.
Diese sehe vor, dass die Länder darauf verzichten, allgemeine
Studiengebühren einzuführen und es den einzelnen Hochschulen
überlassen, ob sie von ihren Studenten maximal 500 Euro pro Semester
einfordern wollen. Das Geld solle dann direkt den jeweiligen
Hochschulen zu Gute kommen und nicht im deutschen Finanzministerium
als Steuereinnahmen verbucht werden. Die bisher schon von mehreren
Ländern erhobenen Gebühren für Langzeitstudenten fließen teilweise in
die Landeshaushalte. (APA)