Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/May

Linz - Das seit Oktober 2001 geltende oberösterreichische Jugendschutzgesetz wird auch auf "Alkopops" - Mixgetränke aus hochprozentigem Alkohol und süßen, nichtalkoholischen Limonaden - ausgedehnt. Die Begutachtungsfrist für eine entsprechende Novelle ist am Freitag abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen seien durchgehend befürwortend gewesen, wie das Büro des zuständigen Landesrates Josef Ackerl (S) auf Anfrage mitteilte.

Mischgetränke bisher ausgenommen

Das bestehende Gesetz sieht für Personen unter 16 Jahren ein totales Alkoholverbot vor, für Jugendliche zwischen 16 und 18 das Verbot von "übermäßigem" Alkoholkonsum sowie von alkoholischen Getränken mit über 14 Volumsprozent. Damit konnte jedoch nicht die Verbreitung von Mischgetränken, die Hochprozentiges enthielten, verhindert werden.

Alkohol in jeder Form

Doch durch die süße Limonade in Alkopops entstehe bei jugendlichen Konsumenten der Eindruck einer gewissen Harmlosigkeit des Getränks und damit werde der Einstieg in den Alkoholkonsum erleichtert. Zudem würden sie dazu verleitet, davon größere Mengen zu trinken, lauten die Argumente für eine Novelle. Sie verbietet künftig nicht nur Erwerb, Konsum und Abgabe von abgefüllten Alkopops, sondern auch von in Lokalen zusammengemischten Getränken, wenn sie gebrannte Alkoholbestandteile enthalten für junge Menschen unter 18. Vom Verbot erfasst werden soll auch Alkohol in Pulver- oder Pastenform.

Noch vor dem Sommer

Die eingelangten Stellungnahmen sollen nun in die vorliegende Novelle eingearbeitet werden. Der Landtag könnte sie noch vor dem Sommer und somit vor der Hochsaison für Zeltfeste beschließen. (APA)