Eine Alleinerzieherin in Ausbildung kann in einem Rechenbeispiel der AK NÖ aus zeitlichen Gründen nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Sie bleibt mit 300 Euro Bruttoverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von 316,19 Euro. Deshalb muss sie keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Aber auch sie kann eine Steuergutschrift bekommen.

Als Alleinverdienerin steht ihr der Alleinverdienerabsetzbetrag von 364 Euro pro Jahr und seit Jänner ein Kinderzuschlag zu. Für das erste Kind sind das 130 Euro. Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann sie eine Steuergutschrift von insgesamt 494 Euro bekommen.

Teilzeit: 550 Euro Gutschrift

Eine zweifache Mutter arbeitet seit einigen Jahren 20 Stunden Teilzeit pro Woche, verdient 750 Euro brutto und hat jedoch bisher keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.

Die AK Niederösterreich rät: Die Teilzeitbeschäftigte kann, weil sie bisher keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, dies rückwirkend für fünf Jahre tun. Aufgrund ihres geringen Verdienstes bekommt die Frau zehn Prozent der Sozialversicherungsabgaben zurück, die sie das Jahr über gezahlt hat. Diese zehn Prozent bezeichnet man als "Negativsteuer". Pro Jahr bringt das der Frau 110 Euro Steuergutschrift. Für fünf Jahre bekommt sie rückwirkend also 550 Euro, sagt die AK NÖ. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 15.2.2005)