Sie bleibt mit 300 Euro Bruttoverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von 316,19 Euro. Deshalb muss sie keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben zahlen. Aber auch sie kann eine Steuergutschrift bekommen.
Als Alleinverdienerin steht ihr der Alleinverdienerabsetzbetrag von 364 Euro pro Jahr und seit Jänner ein Kinderzuschlag zu. Für das erste Kind sind das 130 Euro. Mit der Arbeitnehmerveranlagung kann sie eine Steuergutschrift von insgesamt 494 Euro bekommen.
Teilzeit: 550 Euro Gutschrift
Eine zweifache Mutter arbeitet seit einigen Jahren 20 Stunden Teilzeit pro Woche, verdient 750 Euro brutto und hat jedoch bisher keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.