London - Eine englische Schule hat mit ihren Kleidungsregeln die Menschenrechte einer muslimischen Schülerin verletzt. Das geht aus einem Urteil des britischen Berufungsgerichtes vom Mittwoch hervor. Auslöser des Streits war ein Gewand, das den Körper außer Gesicht und Händen ganz bedeckt. Die 16-Jährige hatte unter Berufung auf die europäische Menschenrechtskonvention geklagt, weil sie im September 2002 von ihrer Schule in Luton bei London heimgeschickt wurde.

Nach Ansicht der Richter wurde die Schülerin zu Unrecht vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem sei ihr das Recht verweigert worden, sich zu ihrer Religion zu bekennen.

Die Schule hatte argumentiert, dass das Gewand ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko sei. Außerdem könne es zu Spannungen kommen, weil Schüler mit dem traditionellen Gewand als "bessere Muslime" angesehen werden könnten. Nach Darstellung der Schule berücksichtigen ihre Kleidungsregeln alle Glaubensrichtungen und Kulturen. Vier Fünftel der 1.000 Schüler der Oberschule sind Muslime. (APA)