Wien - 15 Monate nach Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes (UG) ist eine Einigung über den ersten Kollektivvertrag (KV) für Universitäts-Bedienstete weiter nicht in Sicht. Die Verhandlungen zwischen der Arbeitgeberseite, dem Dachverband der Universitäten, und der Gewerkschaft spießen sich nach wie vor am künftigen Laufbahnmodell. Trotz zuletzt positiver Gespräche hoffe er mittlerweile nur mehr auf einen Abschluss bis Jahresende, meinte der stellvertretende Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Herbert Sassik, am Rande einer Veranstaltung des Universitätslehrerverbandes (ULV). Mit dem KV soll das Angestelltenrecht an den Unis Einzug halten.

"Beide Seiten sind willig", meinte Sassik. Wenn man sich erst über den großen Brocken "Laufbahnmodell" geeinigt habe, könnten die restlichen Fragen inklusive des Gehalts vermutlich relativ zügig abgehandelt werden. Problem beim KV laut Sassik: Während die Arbeitgeberseite möglichst wenig hineinschreiben wolle, sei die Gewerkschaft der Ansicht, ein Kollektivvertrag solle "nicht interpretationsoffen" sein. Notwendige Regelungserfordernisse dürften nicht an Betriebsvereinbarungen oder gar an das Verhandlungsgeschick des Einzelnen "hinunterdelegiert" werden.

Im Verzug

Mit der Erarbeitung des KV ist man bereits im Verzug. Seit dem 1. Jänner 2004 gilt übergangsweise für Neueintretende an den Universitäten grundsätzlich das Vertragsbedienstetengesetz - wobei die Unis die einzelnen Verträge aber unterschiedlich ausgestalten. Selbst nach Abschluss des KV wird es aber noch lange dauern, bis das Angestelltenrecht an den Unis eine gewisse Verbreitung gefunden hat: In die bisher bestehenden Dienstverhältnisse etwa nach dem Beamtendienstrecht wird nicht eingegriffen. Aus diesem Grund will Sassik auch einen möglichst attraktiven KV erarbeiten. Dieser solle ja ein Anreiz sein, dass man aus den unterschiedlichen alten Rechtsverhältnissen in den KV hinüberwechsle.

Beim Laufbahnmodell spießt es sich an grundsätzlichen Dingen. Die Gewerkschaft will das amerikanische tenure-track-Modell übernehmen und den Wissenschaftern nach einer gewissen Ausbildungsphase möglichst früh die Möglichkeit zur Professur eröffnen. "Das UG schafft eine Professoren-Uni, dazu braucht es aber auch zahlreiche Professoren", meinte Sassik. Es solle nur eine Gruppe von Uni-Lehrern geben, um Kurienkonflikte zu vermeiden. Die Arbeitgeber-Seite bevorzugt hingegen organisationsrechtlich ein Modell, in dem das bisherige System mit einem breiten Mittelbau fortgeschrieben wird - für Sassik daher "Quasi-Professoren".

Radikale Abkehr von derzeitigem System

Bei ihrem Laufbahnmodell will die Gewerkschaft eine radikale Abkehr vom derzeitigen System: Begonnen wird als wissenschaftlicher Mitarbeiter ("Ausbildungsassistent") mit einem auf vier bis sechs Jahre befristeten Vertrag. Nach dieser Ausbildungsphase gibt es zwei Möglichkeiten, wenn man an der Uni bleiben will - das Einschlagen der klassischen Hochschullehrer-Laufbahn als "Einstern-", "Zweistern-" bzw. "Dreistern"-Professor" (mit jeweils unterschiedlichen Bezügen und unterschiedlichem Kündigungsschutz) oder eine Tätigkeit als "Staff Scientist" für Routine- und Auftragsarbeiten (z.B. Laborbetreuung). Voraussetzung ist stets der Nachweis der entsprechenden Qualifikation durch internationale Gutachter.

Gleichzeitig forderte Sassik vom Gesetzgeber Änderungen im UG beim Berufungsverfahren sowie im Beamtendienstrecht bei den Karenzierungen. Wenn ein Professor in einem abgekürzten Verfahren berufen wurde, solle er sich für die endgültige Berufung nicht noch einmal neu bewerben und damit gegen Konkurrenz durchsetzen müssen. Nach Ansicht der Gewerkschaft soll stattdessen ein "Aufwertungsverfahren" samt Evaluierung ausreichen.

Längere Karenzierung gewünscht

Und im Beamtendienstrecht wünschen sich sowohl Sassik als auch der Rektor der Uni Wien, Georg Winckler, die Möglichkeit einer längeren Karenzierung. Diese ist derzeit mit zehn Jahren befristet und deshalb bei Berufungsverfahren ein Hindernis: Wechselt der bisher in einem Beamtendienstverhältnis stehende Mittelbau-Vertreter nämlich auf eine Professur ins neue System, wird er nach Ablauf der Karenzierung ins ASVG übergeleitet - für viele eine wenig attraktive Option. Eine längere Karenzierung sei aber politisch nicht gewollt, so Sassik auf einen entsprechenden Vorschlag Wincklers zu einer gemeinsamen Initiative bei der ULV-Veranstaltung: So rasch habe man gar nicht schauen können, sei man damit schon abgeblitzt: "Die Leute sollen gezwungen werden, aus dem Beamtenverhältnis ins ASVG zu wechseln." (APA)