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Karibische Urlaubsstimmung statt grauer Jänner in Österreich - Die Strafe folgte auf den Fuß

Foto:ApA/dpa/Büttner
Auch in der Steiermark zieht ein Vater für das legale Fernbleiben vom Unterricht vor Gericht. Die bisherige Regelung sei nicht zeitgemäß und eröffne der Willkür der Schuldirektionen Tür und Tor, meinte der Vater eines achtjährigen Volksschülers aus dem Bezirk Murau in der Donnerstagausgabe der "Kleinen Zeitung". Der Vater - er ist Rechtsanwalt - nahm im Jänner seinen Sohn mit auf einen Urlaub in die Karibik. Die fünftägige Freistellung von der Schule war allerdings nicht gewährt worden.

Gummiparagraf fördert Willkür

109 Euro Strafe soll der Vater zahlen, weil sein Kind ohne die Erlaubnis der Volksschuldirektorin fünf Tage dem Unterricht fernblieb, um auf Urlaub zu fahren. Die Schulleitung kann laut österreichischem Schulpflichtgesetz neben der Begründung von Krankheiten oder beispielsweise Todesfällen zwar die "Erlaubnis zum Fernbleiben aus begründetem Anlass" gewähren. Diese Möglichkeit wurde dem steirischen Vater, der die Regelung als veraltet empfindet, allerdings nicht gegeben: "Dieser Gummiparagraf ist nicht zeitgemäß, er öffnet der Willkür von Direktoren Tür und Tor", wird der Vater nun in der Zeitung zitiert.

Kein Einzelfall

Die Schulleiterin wiederum sah sich "vor vollendete Tatsachen" gestellt und hat sich auf das Gesetz berufen, dessen Änderung der Rechtsanwalt nun anstrebt. "Ich bin selbstständig, daher kann ich nur dann Urlaub machen, wenn es wirtschaftlich okay ist", schilderte der Jurist seine berufliche Situation, die ihn zu dem für den außerhalb der Schulferien liegenden Urlaubstermin bewogen habe. Der Vater sah seine Situation allerdings nicht als Einzelfall. Vielmehr gebe es viele Eltern, die ihre Urlaube nicht nach den Schulferienzeiten richten könnten - z.B. in der Gastronomie Tätige oder Bauarbeiter. Für die Aufhebung des Bescheids will der Vater nun bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.

Es gab Spannungen

Von Seiten des Landesschulrates für Steiermark zeigt man sich über die heftige Auseinandersetzung zwischen Schuldirektion und Eltern erstaunt: "Es muss wohl Spannungen gegeben haben, bisher war uns kein solcher Fall, in dem die Schuldirektion den Eltern nicht Verständnis entgegen gebracht hätte, bekannt", so der Sprecher von Landesschulratspräsident Horst Lattinger auf APA-Anfrage. "Im Zweifelsfall würde ich meinen, es sei dem Familienurlaub Vorzug zu geben. Das Nachlernen des Stoffes von ein paar Tagen dürfte kein Problem sein", so Sepp Prassl aus dem Büro des Landesschulratspräsidenten. (APA)