Jetzt sei es Zeit für Sekt, sagten die Datenschützer des AK Vorrat nach dem bahnbrechenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der die anlasslose Pauschalspeicherung von Vorratsdaten mit sofortiger Wirkung aufhob. Den Sekt haben sich die Aktivisten verdient, denn dank ihres Engagements und der Unterschriften von 11.140 österreichischen Bürgern wurde die Vorratsdatenspeicherung erst vom Verfassungsgerichtshof und später dem Europäischen Gerichtshof überprüft. Aufgrund der Urteile wird nun der Datenschutz – und damit die Freiheit jedes Bürgers – gestärkt, staatliche Behörden haben ein Überwachungsmittel weniger.

Wie grundrechtswidrig die Vorratsdatenspeicherung war, hat der Verfassungsgerichtshof in aller Deutlichkeit festgehalten. Die Höchstrichter setzten auch keine Übergangsfrist, sondern entschieden sich für ein sofortiges Ende der Speicherung samt Löschung der gesammelten Daten. Erleichtert wurde ihnen das Urteil durch die klare Vorlage des Europäischen Gerichtshofs, der vom VfGH um eine Einschätzung in Bezug auf die EU-Grundrechtecharta gebeten wurde.

Damit haben die österreichischen Bürgerrechtsaktivisten auch auf europäischer Ebene viel bewegt. Die Bundesregierung, die Österreich anfangs als gallisches Dorf gegen die Vorratsdatenspeicherung inszenierte, hat sich in den letzten Wochen hingegen blamiert. So argumentierten Vertreter der Ministerien vor dem VfGH leidenschaftlich für die Vorratsdatenspeicherung, weil sie helfe, "Ebay-Betrügereien" und "Cybercrime" zu bekämpfen.

Damit zeigten sie allerdings, zu welcher Farce die Argumente für die Vorratsdatenspeicherung mittlerweile verkommen sind – denn von Terrorismusprävention spricht schon lange niemand mehr. Damit hat die Bundesregierung ihre Chance verspielt, auch auf europäischer Ebene als Datenschützer in Erscheinung zu treten. Diese Rolle haben dafür 11.140 Bürger übernommen – und damit gezeigt, dass sich Engagement lohnt. (Fabian Schmid, derStandard.at, 27.6.2014)