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Die FH der Wiener Wirtschaftskammer hat ihren Bewerbern die falschen Ergebnisse des Aufnahmetests geschickt.

Foto: apa/Hochmuth

Jene Bewerber für die Fachhochschule der Wiener Wirtschaftskammer, die falsche Informationen zu ihrem Studienplatz bekommen haben, könnten die Hochschule klagen. Das sagt Werner Hauser, Professor an der FH Joanneum in Graz und Experte für Hochschulrecht, im Gespräch mit derStandard.at. "Die Fachhochschule hat einen Fehler gemacht. Wenn dieser zu einem Schaden geführt hat, der bewiesen werden kann, dann muss sie dafür einstehen."

Die Fachhochschule hatte am Montagnachmittag ihre Bewerber per E-Mail über die Ergebnisse des Aufnahmetests informiert. Aufgrund eines Softwarefehlers waren diese Ergebnisse allerdings falsch, worüber die Hochschule ihre Bewerber ein paar Stunden später aufklärte. Noch wissen die künftigen Studierenden nicht, ob sie einen Studienplatz bekommen haben oder nicht.

Der Fehler konnte zwar erkannt werden, die Fachhochschule überprüft aber noch, ob die Ergebnisse diesmal richtig sind. Die Informationen wurden schließlich am Mittwochabend  versendet. "Für 275 von 1.768 Personen änderte sich der Aufnahmestatus, 1.493 wurden bereits in der ersten Aussendung korrekt informiert. Das heißt, 15,6% waren von einer Fehlinformation betroffen. Die FHWien der WKW bedauert den Versand der fehlerhaften Informationen", gab die FH bekannt.

Fehler schnell aufgeklärt

Eine Bewerberin teilte am Dienstag auf der Facebook-Seite der Hochschule mit, dass sie nach einer Zusage der FH einen anderen Studienplatz abgesagt habe. Wenn sie tatsächlich keinen Studienplatz bekommt, könnte sie nun auf Schadenersatz klagen. Allerdings nur, wenn sie beweisen kann, dass sie alles versucht hat, um einen gleichwertigen Studienplatz zu erhalten, und keinen erlangen konnte, erklärt Hauser.

"Durch die E-Mail ist die Fachhochschule ein vorvertragliches Schuldverhältnis eingegangen", sagt er. "Dadurch, dass die FH den Fehler so schnell aufgeklärt hat, ist aber fraglich, ob ein Schaden entstanden ist."

OGH entschied für Medizinstudenten

Hauser empfiehlt eventuell betroffenen Studenten eine Feststellungsklage, wie sie bereits ein ehemaliger Medizinstudent vor einigen Jahren eingereicht hat. Der Student hatte vom Obersten Gerichtshof eine Klärung darüber verlangt, ob die Universität beziehungsweise die Republik Schadenersatz leisten muss, wenn sich seine Studienzeit durch zu wenige Plätze in der Lehrveranstaltung verzögert. Der Student hat im vergangenen Jahr recht bekommen. Damals entschied der OGH, dass die Republik ihm alle "Vermögensnachteile" ersetzen muss, also Lebenshaltungskosten, Studiengebühr und verspäteten Berufseintritt.

Wenn diese Frage geklärt ist, könnten die Studierenden beim Zivilgericht eine Schadenersatzklage einbringen. Im Gegensatz zu Studenten an Universitäten, für die der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof zuständig sind, können sich FH-Studenten nur bei Zivilgerichten beschweren.

Hauser gibt allerdings zu bedenken, dass es zu Fachhochschulen noch nicht viel Rechtssprechung gibt und dieser Fall auch anders ausgehen könnte. Trotzdem sagt er: "Selbst wenn es nur um eine geringe Schadenssumme geht, könnte eine Klage generalpräventiv wirken". Hochschulen würden dann vorsichtiger sein, wenn sie Ergebnisse von Aufnahmetests versenden. (Lisa Aigner/APA, derStandard.at, 2.7.2014)