Bild nicht mehr verfügbar.

Peter Westenthaler war zwar Parteichef und kurzfristig bei der BZÖ-Agentur Orange beschäftigt, mit deren Finanzen will er sich aber nicht beschäftigt haben. Sein Verteidiger Thomas Kralik plädiert daher auf unschuldig.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wien - Der ehemalige BZÖ-Obmann und Bundesliga-Vorstand Peter Westenthaler ist am Montag im Wiener Straflandesgericht eingehend zum zweiten Anklagekomplex - eine Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an die BZÖ-eigene Werbeagentur "Orange" - befragt worden. Westenthaler, dem in diesem Zusammenhang Untreue als Beteiligter vorgeworfen wird, bekannte sich auch dazu "nicht schuldig".

Nach seiner Wahl zum BZÖ-Obmann am 23. Juni 2006 war Westenthaler formal einige Wochen als geringfügig Beschäftigter bei der "Orange"-Webeagentur angestellt, weil er zunächst kein Einkommen und damit auch keinen Versicherungsschutz hatte. Um die Agentur selbst und die Finanzen der Partei habe er sich allerdings "bewusst nicht gekümmert", beteuerte er.

"Schmiergeldzahlung"

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber vermutet, dass der Wahlkampf des BZÖ mit einer "Schmiergeldzahlung" der Österreichischen Lotterien mitfinanziert wurde. Am Abend des 11. Juli 2006 hatten der Vorstand der Österreichischen Lotterien, Friedrich Stickler, und der Chef der Casinos Austria AG, Leo Wallner, erfahren, dass die damalige ÖVP-BZÖ-Regierung zwei Tage im Parlament eine Abänderungsantrag behandeln lassen wollten, der das Ende des Glücksspielmonopols der Casinos Austria bedeutet hätte.

In dieser Situation sollen die Telefone bei Regierungsvertretern heiß gelaufen sein. Friedrich Stickler, damals auch Präsident des Österreichischen Fußballbundes (ÖFB) und in dieser Funktion mit Westenthaler seit dessen Zeit als Bundesliga-Vorstand bekannt, soll bei diesem interveniert haben, um die Novelle zu verhindern. In einem Telefonat beschied Westenthaler nach eigenen Angaben jedoch Stickler "Da kann man nix mehr machen. Die Kugel ist bereits aus dem Lauf."

Überraschender Kurswechsel

Gekommen ist es freilich anders. Überraschenderweise wurde am 13. Juli die in Aussicht genommene Gesetzesänderung im Parlament nicht behandelt. Dafür erstellte die BZÖ-Agentur den Österreichischen Lotterien kurze Zeit später laut Anklage ein "Scheingutachten", wofür die Lotterien immerhin 300.000 Euro springen ließen. Einem Gutachten zufolge soll die vermeintliche Expertise von Westenthalers langjährigem Mitarbeiter Kurt Lukasek erstellt und praktisch wertlos gewesen sein.

"Im Zweifel ist immer der Parteiobmann der Schuldige. Daran muss man sich auch gewöhnen. Ich habe mit der Sache aber mit Sicherheit nichts zu tun", gab Westenthaler zu Protokoll. Er stellte vehement in Abrede, er habe ein "Scheingutachten" in Auftrag gegeben.

Er sei not amused gewesen

Den Kurswechsel beim Glücksspielgesetz habe nicht das BZÖ, sondern die ÖVP verursacht. "Am nächsten Tag kommt die ÖVP und sagt, das kommt nicht." Ihm habe das der damalige ÖVP-Obmann Wilhelm Molterer mit der Bemerkung "Die (gemeint: Vertreter der Casinos Austria, Anm.) sind uns die Tür eingelaufen" persönlich am Telefon gesagt. Er sei "not amused" gewesen, so Westenthaler.

Auf die Frage, wofür die Lotterien der BZÖ-Agentur 300.000 Euro gezahlt hätten, erwiderte Westenthaler: "Das entzieht sich meiner Kenntnis." Zur Rechnung erklärte er: "Ich habe sie nicht unterschrieben, nie in Auftrag gegeben. Ich hatte keinerlei Finanzkompetenz." Das Papier seines Ex-Mitarbeiters habe er erst nachträglich im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens gelesen. Auf die Frage des Richters, ob er nicht "schockiert" sei, wenn er sich nun den eher dürftigen Inhalt der Stellungnahme durchlese, sagte Westenthaler: "Natürlich. Wenn man das liest, fällt man aus allen Wolken."

Fördermillion

Danach widmete sich der Schöffensenat wieder der Fördermillion, die Westenthaler in seiner Zeit als Vorstand der Fußball-Bundesliga gemeinsam mit seinem Co-Vorstand Thomas Kornhoff widmungswidrig verwendet haben soll. Dazu wurde Kornhoff vernommen, der sich "nicht schuldig" bekannte.

Die Bundesliga sah sich im Jahr 2003 mit einer Drittschuldnerklage der Republik Österreich konfrontiert, weil sie TV-Gelder an den FC Tirol ausgeschüttet hatte, obwohl der Verein längst pleite war. Die Finanzprokuratur wollte daher auf gerichtlichem Weg über 1,6 Millionen Euro zurückerlangen. Während sich Westenthaler um einen außergerichtlichen Vergleich bemühte und die Bundesliga in diesem Kontext zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichten wollte, war Kornhoff gegen einen Vergleich. "Wir hätten fertig prozessiert und das gewonnen", machte Kornhoff dem Gericht seinen Standpunkt klar.

Zustimmung nur bei Sonderförderung

Er hätte einem Vergleich nur dann zugestimmt, wenn dieser von der öffentlichen Hand im Weg einer Sonderförderung subventioniert worden wäre. Er hätte auf einen entsprechenden Parlamentsbeschluss bestanden, argumentierte Kornhoff.

Genau das erreicht zu haben, habe Westenthaler Ende 2003 vorgegeben, so der Zweitangeklagte. Die Mittel für die "Komplementärzahlung" aufzutreiben, sei "nicht mein Problem" gewesen: "Das war das Problem Westenthalers."

Dieser habe dann am 3. Dezember 2003 dem Bundesliga-Aufsichtsrat berichtet, die Förderung der Bundesliga von bis zu einer Million Euro sei in einem Budgetüberschreitungsgesetz beschlossen worden, gab Kornhoff zu Protokoll.

Er habe erst am 7. Jänner 2004 erfahren, dass der Nationalrat in Wahrheit keine widmungsfreie Förderung beschlossen hatte, so Kornhoff weiter. Die Million war vielmehr explizit für die "forcierte Nachwuchsarbeit" im Hinblick auf die Fußball-EM 2008, die an Österreich und die Schweiz vergeben worden war, vorgesehen.

Im Bundesliga-Aufsichtsrat habe er sich aber nicht durchsetzen können, argumentierte Kornhoff. Bei Darstellung dieser Abläufe fühle er sich nicht als Betrüger. Es sei niemand betrogen und um die Million geschädigt worden. Aus Sicht Kornhoffs musste es nämlich auch der Republik klar sein, dass die Bundesliga die Förder-Million zur Bezahlung der Finanzschuld heranziehen werde. In Wahrheit sei das sogar "Wille des Förder-Gebers" gewesen. (APA, red, 20.10.2014)