Wien - Die Austrian International School in Wien-Floridsdorf behält vorerst ihr Öffentlichkeitsrecht. Mehrere unangekündigte Inspektionsbesuche hätten gezeigt, dass an der islamischen Privatschule lehrplankonform unterrichtet werde, so Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl (SPÖ) am Mittwoch.

An der Schule sollen etwa einzelne Eltern die Teilnahme ihrer Kinder am Musikunterricht verhindert bzw. manche Schüler diese Stunden gestört haben. Darüber hatte sich ein inzwischen gekündigter Musiklehrer beim Stadtschulrat beschwert. Ist an einer Schule kein lehrplanmäßiger Unterricht möglich, kann sie ihr Öffentlichkeitsrecht verlieren.

Konformer Unterricht

"Die zuständige Pflichtschulinspektorin hat mehrere unangesagte Inspektionsbesuche gemacht", so Brandsteidl. Diese hätten nicht nur den Musik-, sondern auch etwa den Turnunterricht inklusive Schwimmen betroffen. "Der Unterricht hat lehrplankonform stattgefunden - die unterrichten wie alle anderen Volksschulen auch." Für einen Entzug des Öffentlichkeitsrechts habe es damit vorerst keinen Grund gegeben.

Ganz ausgestanden ist die Sache für die Schule allerdings nicht: "Wir prüfen noch die Verlässlichkeit des Schulerhalters. Da gibt es Unklarheiten wegen möglicher Eingriffe in die Notengebung und die Abrechnung von Subventionen und Förderungen", so Brandsteidl.

Probleme mit konservativen Eltern

Probleme mit einigen Eltern bestätigte die Stadtschulratschefin: Es gebe drei Familien, die "extrem konservativ" seien und auf das Schulgeschehen Einfluss nehmen wollten. Diese seien nach dem Entzug des Öffentlichkeitsrechts für zwei Schulen in der Brigittenau in die Austrian International School gewechselt. "Dieses Problem sieht der Schulerhalter auch."

"Eltern kann man natürlich nicht verändern", sagte Brandsteidl. Die Behörde könne nur darauf achten, dass der Lehrplan eingehalten werde. Die Eltern loswerden zu wollen, sei unter Umständen problematisch: "Was ist besser ? Wenn die Kinder in eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht gehen und eine staatliche Kontrolle da ist oder wenn sie zum häuslichen Unterricht angemeldet werden, wo man sie nur einmal im Jahr bei der Prüfung sieht? Vom Integrations- und Kontrollgedanken her ist der Besuch einer öffentlichen Schule da wahrscheinlich eher angesagt." (APA, 12.11.2014)