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Neue Behörde soll laut Grundrechtsexperten prüfen, welche Akten weitergegeben werden - und welche nicht.

Wien - Zögern und Zurückhaltung bei den derzeitigen Plänen, das Amtsgeheimnis zu lockern, kämen in Österreich nicht von Ungefähr, meint Barbara Heilige, Präsidentin der Liga für Menschenrechte. Das Problem liege tief, sagte sie: nicht nur, dass staatliche Stellen von sich aus bei der Informationsweitergabe extrem sparsam vorgingen - selbst nach der herrschenden Gesetzeslage oft zu Unrecht.

Zu kritisieren seien auch die vielen im Entwurf für das neue Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Amtsgeheimnisbefreiung, die laut Experte europarechtlich bedenklich sind (der Standard berichtete). Sowie, grundlegender, "dass die meisten Bürgerinnen und Bürger von sich aus glauben, bei Behörden sei das allermeiste geheim", sagte Helige bei einem Pressegespräch der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (Örak) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte heute am 10. Dezember.

"Eine Herkulesaufgabe"

Dementsprechend weitgehend - Helige: "eine Herkulesaufgabe" - sei der in Österreich in Sachen Informationsrechte notwendige Paradigmenwechsel, meinten die dort versammelten Menschenrechtsexperten unisono. Eine gesetzliche Änderung allein reiche nicht aus, um eine in Zukunft breiter als bisher angelegte behördliche Informationsweitergabe wirksam zu gestalten. Sondern es brauche Begleitmaßnahmen.

Peter Nedwed von der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung schweben diesbezüglich "vorgeschaltete Ombudsstellen" vor. Diese sollten am besten bei der Volksanwaltschaft angesiedelt sein, sagte er.

Beratung und Information

Ihre Aufgabe: Bürgerinnen und Bürger vor Klagen wegen einbehaltener Informationen bei den Verwaltungsgerichten, wie sie laut dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen sind, zu beraten und zu informieren. Solche Ombudsstellen, so Nedwed, hätten auch "eine wichtige Filterfunktion".

Damit sei es aber noch lange nicht getan, widersprach an dieser Stelle Hannes Tretter, Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte in Wien. Über die geplanten Klagsmöglichkeiten hinausgehend brauche es vielmehr "einen Rechtsanspruch auf Informationserteilung". Und dazu eine neue "Informationsfreiheitsbehörde" mit der klaren Aufgabe, "investigativ" vorzugehen: so wie es sie bereits in Slowenien oder etwa auch in Irland gebe.

Die Ermittlungskompetenzen der neuen Stelle müssten breiter sein als es jene der Verwaltungsgerichte, sagte Tretter: "Um an relevante Informationen in Causen wie Eurofighter oder Hypo Alpe Adria zu kommen, braucht es zum Beispiel Hacker, die imstande sind, versteckte Daten aufzuspüren." Auf Grundlage der ermittelten Erkenntnisse hätte die neue Behörde anschließend "zwischen Informationsweitergabe oder nicht abzuwägen".

Gegen Vorratsdaten neu

Strikte Ablehnung kam von allen von der Örak vor die Presse gebetenen Experten bezüglich der "Versuche, die vom Europäischen Gerichtshof gekippte Vorratsdatenspeicherung wieder aufleben zu lassen". Eine Notwendigkeit für eine diesbezügliche Neuregelung hatte kürzlich Justizminister Wolfgang Brandstetter gesehen. (bri, DER STANDARD, 10.12.2014)