Wien - Das Kanzleramt weist die Befürchtungen der Grünen im Zusammenhang mit der Reform des Amtsgeheimnisses zurück. Justizsprecher Albert Steinhauser befürchtet eine Einschränkung des Anfragerechts der Abgeordneten an die Regierung. Ein Verfassungsexperte des Kanzleramts sagte am Donnerstag gegenüber der APA, das Gegenteil sei der Fall: Der Nationalrat werde künftig deutlich mehr Informationen erhalten.

Die Grünen Befürchtungen fußen auf einer im Regierungsentwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgesehenen Ergänzung des parlamentarischen Fragerechts. Dieses (konkret: Verfassungs-Artikel 52) soll um den Hinweis ergänzt werden, dass die künftig geltenden Geheimhaltungsgründe (z.B. nationale Sicherheit oder finanzielle Interessen des Staates) beim Fragerecht "zu beachten" sind.

Geheimhaltungsgründe

Die Grünen wittern darin eine mögliche Einschränkung des Fragerechts. Laut Kanzleramt ist aber das Gegenteil geplant: Demnach soll der Nationalrat künftig mehr Informationen erhalten als derzeit, weil die Regierung die Beantwortung parlamentarischer Anfragen nicht mehr mit Verweis auf das Amtsgeheimnis verweigern könnte. Die künftig geplanten Geheimhaltungsgründe sollen nämlich zwar gegenüber der Öffentlichkeit gelten, nicht aber gegenüber den Abgeordneten. Einzig mit Verweis auf den Datenschutz (ein Grundrecht für Personen und Firmen) könnten Minister die Auskunft verweigern, so das Kanzleramt.

"Zu beachten" seien die Geheimhaltungsgründe bei Anfragen lediglich insofern, als in Antworten enthaltene vertrauliche Informationen auch vom Parlament nicht veröffentlicht werden sollen, betont das Kanzleramt. Die Voraussetzungen dafür sieht man aber schon erfüllt - und zwar mit der neuen Informationsordnung des Parlaments. Diese wurde mit der Reform der Untersuchungsausschüsse erlassen und regelt die Klassifizierung vertraulicher Dokumente. Im Regierungsentwurf habe man dies nur deshalb noch nicht erwähnt, weil er vor Beschluss der Informationsordnung erstellt wurde.

Streitfragen

Auch die Grüne Forderung nach einem Streitschlichtungsverfahren beim Verfassungsgericht sieht das Kanzleramt weitgehend erfüllt. Denn laut Informationsordnung entscheidet das Parlament selbst (genauer: die Parlamentspräsidentin bzw. der Vorsitzende des Bundesrates) darüber, ob ein Dokument geheim oder öffentlich sein soll. Wünscht ein Minister eine restriktivere Vorgehensweise, müsste er dies beim Verfassungsgericht einklagen. (APA, 8.1.2015)