Kann man innerhalb von zehn Tagen ein Asylverfahren durchführen, das diesen Namen verdient? So lautet eine zentrale Frage, die sich angesichts von Innenministerin Johanna Mikl-Leitners (ÖVP) neuesten, für den Sommer anvisierten Asylverfahren-Änderungsplänen stellt – soweit diese in aller Breite überhaupt bereits bekannt sind.

Die Antwort darauf lautet eindeutig: Nein, das kann man nicht. Das Festlegen dieser neuen, extrem knappen Frist, binnen derer Schutzbegehren von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erstentschieden werden sollen, widerspricht dem Grundsatz sorgfältiger Prüfung der vorgebrachten Verfolgungsgründe.

Verfolgung nicht auszuschließen

Das ist deshalb höchst problematisch, weil in Wahrheit keineswegs ausgeschlossen werden kann, dass in den "sicheren Drittstaaten" Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro und Serbien schutzrelevante Verfolgung stattfindet. Man denke etwa an Frauen oder Kinder, die von Menschenhändlern bedroht werden, oder auch an Fälle von Blutrache, über die aus manchen Regionen immer wieder berichtet wird. Die ohnehin extrem seltenen Schutzbegehren von Bürgern aus EU-Staaten, Norwegen, Island und der Schweiz wiederum – um die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" komplett zu machen – stellen keine Belastung dar, die dem heimische Asylwesen wirkliche Probleme macht.

Probleme hätten im Fall einer Umsetzung der Pläne vielmehr besagte Schutzsuchende selbst zu vergegenwärtigen, die nach einer Zehn-Tages-Asylablehnung das Recht auf Grundversorgung verlieren sollen. Die also aus den ab Sommer in jedem Bundesland extra einzurichtenden Erstaufnahmestellen auf die Straße zu setzen wären – zusammen mit "gewalttätigen" Personen und solchen, die "am fremdenpolizeilichen Verfahren nicht mitwirken" .

Obdachlosigkeit in Kauf genommen?

Hier scheint man im Innenministerium, um die angespannte Unterbringungssituation in der Grundversorgung zu entlasten, Obdachlosigkeit abgewiesener Asylwerber in Kauf nehmen zu wollen, wobei das bei Personen mit einem Gewaltproblem ganz besonders kontraproduktiv erscheint. Zudem sind – wie die Praxis zeigt –Schutzsuchende nach Negativbescheiden in vielen Fällen nicht abschiebbar, zum Beispiel, wenn es für sie keine Rückreisepapiere gibt.

Ob der Plan also klug ist, ist dringend zu bezweifeln. Auf alle Fälle ist er unmenschlich, soweit man bisher Konkretes weiß.

Denn das ist, wie in früheren Fällen, so auch bei dieser Asylnovelle, bemerkenswert: Die schwarze Innenministerin verkündet lauthals Änderungen auf eigene Faust, der Regierungspartner SPÖ wurde in die Planungen bisher nicht eingeweiht. Zwar hatten die Sozialdemokraten gegen die Asylverschärfungen der vergangenen Jahrzehnte selten etwas einzuwenden und nickten brav ab, was die ÖVP vorschlug. Doch sie hätten dazu jeweils die Möglichkeit gehabt. Sie haben sie auch diesmal.