Die vorwissenschaftliche Arbeit ist verpflichtend. Die Maturanten und Maturantinnen können sich aber ihren Wunschlehrer aussuchen.

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Bei der Neuen Matura an den AHS wird es in der kommenden Woche vorerst in Wien und Niederösterreich ernst. Am Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der achten Klasse müssen die vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) abgegeben werden. Sie bilden neben den schriftlichen (Zentralmatura) und mündlichen Prüfungen die erste der drei Säulen der neuen Reifeprüfung.

Die VWA ist eine 40.000 bis 60.000 Zeichen umfassende schriftliche Arbeit, mit der die Maturanten auf das Verfassen von wissenschaftlichen Texten an den Hochschulen vorbereitet werden sollen. Das Thema wählen die Schüler spätestens zu Beginn des zweiten Semesters der siebenten Klasse in Absprache mit einem Lehrer aus. Verfasst wird die Arbeit dann unter kontinuierlicher Betreuung spätestens im ersten Semester der achten Klasse. Nach der Abgabe muss die VWA bei einer zehn- bis 15-minütigen Präsentation und Diskussion einer Kommission vorgestellt werden. Dafür legt der jeweilige Landesschulrat einen Termin fest.

Für alle verpflichtend

Ganz neu ist die VWA-Idee nicht: Bereits in der Zwischenkriegszeit versuchte man eine Zeitlang, mit einer verpflichtenden schriftlichen "Hausarbeit" bei entsprechender Reduktion der mündlichen Teilprüfungen die Schüler im Zuge der Matura auf das spätere Uni-Leben vorzubereiten. Diese Variante stieß allerdings auf Widerstand der Lehrer und wurde bald wieder verworfen. In den 1990er Jahren wurde die Idee in Form der allerdings freiwilligen Fachbereichsarbeit wiederbelebt - mit dieser schriftlichen Hausarbeit konnte ein Fach bei der schriftlichen Matura ersetzt werden. Diese Möglichkeit haben aber nur rund 15 bis 20 Prozent der Maturanten genutzt.

Die VWA ist nun aber für alle AHS-Maturanten verpflichtend. Sie ist an kein Fach gebunden und kann von jedem Lehrer betreut werden, der die "erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz" hat. Die Schüler können sich ihren Wunschlehrer dabei grundsätzlich aussuchen - Pädagogen können nur ein Thema ablehnen, nicht aber Schüler. Einschränkung: Jeder Lehrer darf nur fünf VWA betreuen. Abgegolten wird das mit knapp 300 Euro pro Arbeit (inkl. Korrektur und Präsentation).

"Ausbessern" nicht möglich

Die Note für die VWA setzt sich aus den Leistungen des Maturanten bei der Verfassung der schriftlichen Arbeit sowie bei der Präsentation und Diskussion zusammen. Eine negativ beurteilte VWA muss mit neuer Themenstellung wiederholt werden - ein "Ausbessern" eines VWA-Fünfers durch Leistungen bei der schriftlichen und mündlichen Matura ist nicht möglich. Allerdings kann der betroffene Schüler zu den anderen Maturateilen antreten.

Falls Plagiatsfälle etwa durch den Einsatz von Plagiatssoftware oder aufgrund von Brüchen in der Arbeit auftauchen, sind zwei Reaktionen möglich. Sind Plagiate nur vereinzelt aufzufinden, wird die Arbeit aufgrund mangelhafter Anwendung wissenschaftlicher Regeln schlechter beurteilt. Sind wesentliche Teile plagiiert, wird sie als "vorgetäuschte Leistung" betrachtet und nicht beurteilt, ohne positive VWA gibt es aber kein Maturazeugnis.

Ein kleines Detail: Eine generelle Verpflichtung zum Gendern der Arbeit gibt es nicht, wie es in einem Leitfaden des Ministeriums heißt – "und es ist keinesfalls beurteilungsrelevant". Der Umgang mit dem Thema bleibe den Schulen überlassen. (APA, 5.2.2015)