Die Finanzierung der Parlamentsklubs ist mehr oder weniger klar gesetzlich geregelt: Die Steuergelder sollen ausschließlich für die parlamentarische Arbeit verwendet werden. Dass die Parteien hier seit Jahren still und leise auch immer wieder ihre jeweiligen Bundesparteien quersubventionieren – obwohl nicht statthaft -, ist ein offenes Geheimnis. Nachweisen kann man ohnehin nichts, die Zahlen bleiben im Verborgenen, die Parteien lassen sich nicht in ihre Bücher schauen. Nur hin und wieder, wie jetzt im Fall des Team Stronach, tauchen seltsame Zahlungen auf, die die Praxis der Verwendung von Klubgeldern illustrieren.

Der Rechnungshof und auch die Parlamentsdirektion mahnten schon mehrmals, dass die Verwendung der Klubgelder nicht ordentlich überwacht werde. Es existiere im Klubfinanzierungsgesetz "keine Bestimmung über die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel", merkte der Rechnungshof scharf an.

Überspitzt gesagt könnte also eine Parlamentspartei eine Strandvilla auf Ibiza anmieten, um dort Klubsitzungen und Schwimmseminare abzuhalten. Es gibt keine Instanz, die den Ibiza-Ausflug aufdecken würde. Es ist also höchste Zeit, dass hier ein professionelles Controlling eingezogen wird. Wenn 2016 die Registrierkassenpflicht eingeführt wird, sollte man vielleicht – in adaptierter Form – die Parlamentsparteien als Erste dazu verdonnern. (Walter Müller, 7.10.2015)