Es gehe vor allem um ein positives "Signal" an die Österreicherinnen und Österreicher. Ihnen solle vermittelt werden, dass Asyl nur Schutz auf Zeit sei – und dass die Regierung das ernst nehme. So begründen Kanzler, Vizekanzler und Innenministerin ihre neuesten Asylverschärfungspläne.

Damit scheint es auf den ersten Blick, als würden sich diese Pläne friktionslos in die auf Außenwirkung, weniger auf substanzielle Änderungen abzielenden Wortspenden und Auswegsuchen der vergangenen Wochen in der Flüchtlingsfrage einreihen. Als würden sie gut zum Sicherheitsbegriffeschinden à la Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) passen, die von der Notwendigkeit der "Festung Europa" redet und "Zäune" verspricht, um das anschließend wieder zu relativieren – oder auch nicht.

Als würden sie in dieselbe Kerbe schlagen wie die Besorgnis Vizekanzler Reinhold Mitterlehners (ÖVP) über die vom Grenzübergang Spielfeld verbreiteten "Bilder": Es dürfe nicht das "Gefühl" vorherrschen, dass ein Staat seine Souveränität aufgebe, sagte er.

Doch Vorsicht, im Unterschied zu derlei symbolischen Bekenntnissen zu Nation und Einzelstaatlichkeit inmitten einer Europäischen Union, die diese Bezeichnung in der Flüchtlingsfrage nicht verdient, wird die Asyl-Novelle ganz entschieden erschwerende Folgen haben: für tausende Schutzsuchende, nicht für die hiesige breite Öffentlichkeit.

Kommt die Novelle so wie im Begutachtungsentwurf derzeit geplant, werden es Flüchtlinge – großteils aus Syrien und dem Irak – sein, die in drei Jahren und den Jahren danach händeringend auf Post vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) warten werden: weil sie endlich wissen wollen, ob ihr Flüchtlingsschutz unbefristet verlängert wurde oder doch nicht. Dass es laut Gesetzesentwurf keine Höchstfrist gibt, binnen derer die diesbezügliche Benachrichtigung die Adressaten erreicht haben muss, lässt nichts Gutes erahnen.

Und im BFA wird man höchstwahrscheinlich vor einem weiteren Rucksack unerledigter Fälle stehen: Wären die Wege asylrechtlicher Gesetzeswerdung in Österreich nicht derart verfahren, die in diesem Fall einstimmigen Warnungen der Flüchtlingshilfsorganisationen würden wohl gehört.

Kritik – und zwar vom dazu berufenen UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) – kommt aber auch an den von Regierungsseite weniger laut kommunizierten Änderungsplänen: der Erschwerung des Familiennachzugs anerkannter Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigter.

Das kann man getrost als wesentliche inhaltliche Verschärfungsabsicht bezeichnen. Denn sie hat vor allem die relativ zahlreichen jungen Afghanen im Sinn, die als unbegleitete Minderjährige kommen, subsidiären Schutz erhalten und bisher ihre Kernfamilie nachziehen lassen durften.

Diesem absichtsvollen Verhalten gelte es einen Riegel vorzuschieben, sagen Asylbeamte hinter vorgehaltener Hand. Ein Argument, auf das das UNHCR kontert: Nachreisewillige Angehörige würden vermehrt lebensgefährliche Fluchtrouten wählen, wenn legale Einreisechancen fehlen.

Letzteres basiert auf der bitteren Erfahrung vieler Jahre mit abertausenden tödlichen Fluchten – auf der Erkenntnis, dass Härte und Abschottung wenig wirken, weil sie nur Symptome einer verfehlten Flüchtlingspolitik bekämpfen. So wie es auch bei der vorliegenden Asyl-Novelle der Fall ist. (Irene Brickner, 3.11.2015)