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Heinrich C. Mayr (rechts) und sein Anwalt Bernhard Fink bei einem Pressegespräch im Jahr 2012, als Mayr von seiner Funktion als Rektor abberufen wurde

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Klagenfurt – Das Verwaltungsgericht hat die Abberufung des früheren Rektors der Klagenfurter Alpen-Adria-Universität, Heinrich C. Mayr, aufgehoben. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Uni-Sprecherin Annegret Landes bestätigte der APA einen Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Samstag. Mayr war nach einem länger andauernden Konflikt vom Universitätsrat im April 2012, zwei Jahre vor Ende der Funktionsperiode, abberufen worden.

Entzündet hatte sich die Auseinandersetzung um die richtige Führung der Uni an der von Mayr betriebenen Errichtung eines Freizeitzentrums für Universitätsangehörige. Als Grund für die Aufhebung führt das Verwaltungsgericht Verfahrensmängel an. "Worin die Verfahrensmängel genau bestehen, wissen wir noch nicht. Uns liegt noch nichts Schriftliches vor", erklärte Landes.

Gehaltsdifferenz einklagbar

Mayr könne aufgrund der Entscheidung nun die Gehaltsdifferenz zwischen dem Rektoreneinkommen und jenem eines Uni-Professors einklagen, so die Sprecherin. Wie hoch die Summe ist, konnte Landes nicht beziffern. Es seien aber entsprechende Rückstellungen von der Uni gebildet worden.

Auf die jetzige Führung der Universität unter Rektor Oliver Vitouch habe die Aufhebung der Abberufung Mayrs jedenfalls keine Auswirkungen. (APA, 21.11.2015)