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Der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly verließ den Verhandlungssaal am Montag mit einem Schuldspruch. Er soll von der Untreue im Telekom-Austria-Vorstand profitiert haben.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – Am Montagabend wurden im Blaulichtfunkprozess schließlich doch noch Urteile verkündet, es waren Schuldsprüche: Der Ex-Telekom Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre Haft aus – beide unbedingt. Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Millionen Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen.

Wofür diese gute Million geflossen war? Ein mit Spannung erwartetes Gutachten im sogenannten Tetron-Prozess rund um die Vergabe des Blaulichtfunks von Einsatzkräften konnte diese Frage am Montag nicht so genau beantworten. Es geht um 1,1 Millionen aus der Kassa der Telekom Austria, überwiesen an eine Firma des Lobbyisten Alfred Mensdorff-Pouilly. Der Lobbyist mit ausgezeichneten Kontakten zu ÖVP-Kreisen habe die Telekom zur Zeit der schwarz-blauen Regierung "beraten", so rechtfertigen sich Erstangeklagter Mensdorff und Zweitangeklagter Rudolf Fischer, der dazumal Telekom-Vorstand war.

Der Zuschlag für das Blaulichtfunkprojekt ging dann an ein Konsortium, an dem auch die Telekom beteiligt war. Welche Beratungen Mensdorffs dem Unternehmen nun konkret 1,1 Millionen Euro wert waren, darüber konnten beide Angeklagten nur vage – und widersprüchliche – Angaben machen. Sie beriefen sich darauf, dass neben dem Blaulichtfunk auch Osteuropa-Geschäfte der Telekom Gegenstand der Beratungen waren.

Keine Spuren

Der Sachverständige Georg Jeitler fand jedenfalls "keine Anhaltspunkte" auf etwaige von Mensdorff erbrachte Leistungen – keine schriftlichen Analysen, keine Risikoeinschätzungen, keine Briefings. Jeitler spricht gar von einem "amateurhaften Vorgehen" Mensdorffs und ortet einen Interessenkonflikt: Dieser habe nämlich auch für Telekom-Konkurrent Motorola gearbeitet, ohne dies offenzulegen – für einen Lobbyisten ein hochriskantes, weil imagegefährdendes Vorgehen.

Die Verteidiger sahen sich durch den engen Zeitplan in ihren Rechten beschnitten: Erst ein – für die Angeklagten belastendes – Gutachten, wenig später die Urteilsverkündung. Zu wenig Zeit, um das Gutachten zu studieren und an Fragen an den Sachverständigen zu tüfteln, befanden die Anwälte, die vom Gericht die Vertagung der Verhandlung verlangten. Der Schöffensenat unter Richter Michael Tolstiuk wies das ab, woraufhin die Verteidiger bemüht waren, das Gutachten zu relativieren.

So verwies Fischers Anwalt Otto Dietrich auf die Aussage seines Mandanten, wonach jene Unterlagen, die Mensdorffs Arbeit dokumentierten, vernichtet worden seien. Ob der Gutachter also ausschließen könne, dass es eine Dokumentation gegeben habe? "Absolut nicht", so Jeitler, er könne nur mit dem Material arbeiten, das sich im Gerichtsakt befinde. Seiner Erfahrung nach gebe es aber neben vernichteten Akten üblicherweise auch andere Hinweise auf eine Leistung – etwa E-Mail-Korrespondenz, so Jeitler. Doch auch hier schien zu gelten: Wo Mensdorff hobelte, fielen keine Späne.

Nach dem Urteil wurde Mensdorff-Pouilly von Journalisten gefragt, was er zum Strafausmaß sage. "Ein Urteil ist ein Urteil", sagte er. "Ich bin noch nie drei Jahre gesessen, ich weiß nicht, wie das ist."

Der Sachverständige hatte sich auch der Frage gewidmet, inwieweit 1,1 Millionen Euro für die von Mensdorff und Fischer genannten Leistungen angemessen waren. Er kam zum Schluss, dass Mensdorff ungewöhnlich gut verdiente. 75.000 Euro wären "argumentierbar" gewesen. (Maria Sterkl, 14.12.2015)