Wien – Angesichts der heftigen Kritik am geplanten Informationsfreiheitsgesetz der Koalition, mit dem das Amtsgeheimnis reformiert werden soll, stellt die ÖVP bei den Nachverhandlungen mit FPÖ und Grünen Änderungen in Aussicht. "Es gibt ein paar Begriffe im Entwurf, über die wir noch einmal reden sollten", räumt Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im STANDARD-Gespräch ein.

Keine Gummiparagrafen für Behördenwillkür

Wie berichtet haben unter anderen die Journalistenvertreter stellenweise gegen die Errichtung von "Gummiparagrafen" protestiert, die den Behörden erst recht wieder breiten Ermessensspielraum lassen, ob sie Auskünfte erteilen oder nicht. Gerstl gibt sich "bereit, die eine oder andere Bestimmung zurückzunehmen" – welche konkret, sei freilich Gegenstand der anstehenden Gespräche mit der Opposition. Aber er verspricht: "Es wird keine Gummiparagrafen geben, die eine willkürliche Auskunftsverweigerung ermöglichen."

Einjährige Übergangsfrist für Verwaltungsorgane

Obwohl der Entwurf vorläufig ein Inkrafttreten des Gesetzes für 2018 vorsieht, wäre es Gerstl recht, wenn es bis zum Frühjahr zu einem Parlamentsbeschluss mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit kommt. Die neuen Regeln für Ämter und Behörden sollten für ihn "spätestens Mitte 2017" wirksam werden. Eine einjährige Übergangsfrist brauche es aber, "da sich ja alle Verwaltungseinheiten darauf einstellen müssen".

Informationsbeauftragter dennoch unwahrscheinlich

Obwohl viele Seiten, auch Transparency International, einen eigenen Informationsbeauftragten fordern, wollen SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) "keine weitere Sonderbehörde" schaffen.

Direkte Beschwerden statt Zwischenstelle

Bürger, die mit Anfragen scheitern, könnten sich direkt an die unabhängigen Verwaltungsgerichte wenden und, falls notwendig, später an das Höchstgericht, heißt es aus Ostermayers Büro. Zudem sei auch die Volksanwaltschaft für allfällige Beschwerden zuständig. Der Informationsbeauftragte wäre also "eine Zwischenstelle", die ebenfalls Behördenbescheide beeinspruchen müsste – "und er wäre damit zuständig für sämtliche Beschwerden zwischen dem Boden- und dem Neusiedler See, entsprechende Wartezeiten inklusive". (Nina Weißensteiner, 18.12.2015)