Klagenfurt – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen im Verfahren BirnbacherIII abgeschlossen. Geprüft wurde der Vorwurf des Beitrags zur Untreue und die Frage, ob zwei beschuldigte Rechtsanwälte dazu beigetragen hatten, dass das Millionenhonorar an Steuerberater DietrichBirnbacher für ein sechsseitiges Gutachten zum Hypo-Verkauf von der Landesholding ausgezahlt wurde.

"Wir prüfen derzeit die Beweisergebnisse", sagte WKStA-Sprecher Norbert Hauser zur APA. Im Anschluss wird über das weitere Vorgehen entschieden. Möglich sind Anklage, Einstellung oder vertiefende Ermittlungen.

Die Verdachtsmomente gegen die zwei Rechtsanwälte hatten sich bei der Endprüfung des Ermittlungsverfahrens Birnbacher II ergeben. Hier gibt es mittlerweile eine Anklage gegen den ehemaligen freiheitlichen Politiker Harald Dobernig wegen Beitrags zur Untreue. Dobernig hat Einspruch gegen die Anklage erhoben. Das Oberlandesgericht Graz muss nun darüber entscheiden. Das Verfahren gegen einen ursprünglich mitangeklagten Sachverständigen, dem falsche Beweisaussage vorgeworfen worden war, ist nach Bezahlung einer Geldbuße eingestellt worden, wie am Landesgericht Klagenfurt zu erfahren war.

Im Birnbacher-Prozess 2012 wurden der Steuerberater selbst, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die beiden damaligen Landesholding-Vorstände rechtskräftig wegen Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Im Prozess war herausgekommen, dass das Geld zumindest teilweise zur illegalen Parteienfinanzierung für die ÖVP und das damalige BZÖ Jörg Haiders gedacht war. Dobernig war damals Haiders Büroleiter. (APA, 2.3.2016)