Wien – Ernst Strasser bekommt vorerst keinen Strafnachlass. Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der Hälfte beantragte er die bedingte Haftentlassung, welche nun vom Wiener Landesgericht abgelehnt wurde, berichtete der "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe).

Strasser hatte seine Strafe im November 2014 angetreten, im vergangenen Jahr wurden ihm – zusätzlich zu Erleichterungen wie Freigang – die Fußfessel genehmigt. Nach Verbüßung der Hälfte hatte der verurteilte Politiker nun die Möglichkeit, die bedingte Haftentlassung zu beantragen, was vom Gericht abgelehnt wurde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn zur APA. Strasser kann noch eine Beschwerde gegen den Beschluss von Anfang März beim Oberlandesgericht Wien einbringen. (APA, 9.3.2016)