Antje Schrupp über Leihmutterschaft als Arbeit.

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Kitchen Politics (Hg): "Sie nennen es Leben, wir nennen es Arbeit. Biotechnologie, Reproduktion und Familie im 21. Jahrhundert.", erschienen im Verlag Edition assemblage, Münster 2015

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Im Zusammenhang mit meinem kleinen Projekt des Nachdenkens übers Schwanger-werden-Können ist ein besonders wichtiges Thema das der Biotechnologie. Schwanger werden zu können ist ja längst nicht mehr einfach die Art und Weise, wie Menschen sich reproduzieren. Es ist auch seit langem ein Feld juristischer, moralischer und sozialer Aushandlungsprozesse, die sich hauptsächlich um die Frage drehen, wie Kulturen die Ungleichheit regeln, die darin besteht, dass manche Menschen schwanger werden können und andere nicht, woraus sich dann sowohl formale Regelungen als auch kulturelle Geschlechternormen entwickelt haben.

Aber inzwischen ist das Schwanger-werden-Können auch in den kapitalistischen Markt eingetreten, und zwar nicht mehr nur im Sinne des Konsums, mit Schwangeren als Zielgruppe etwa, sondern direkt die Reproduktion selbst. Frauen verkaufen das Austragen und Gebären von Kindern als Dienstleistung für Menschen, die selbst nicht schwanger werden können. Und sie verkaufen ihre Eizellen an Menschen, die selbst keine reproduktionsfähigen Eizellen produzieren, oder auch für die biotechnologische Forschung.

Spende oder Arbeit?

In der Reihe "Kitchen Politics" bei Edition Assemblage ist zu diesem Thema jetzt ein sehr lesens- und vor allem diskutierenswertes Bändchen erschienen. Es trägt den Titel "Sie nennen es Leben, wir nennen es Arbeit", womit auch schon eine der zentralen Thesen benannt ist: Denn bisher wird dieser Reproduktionsmarkt nicht als Markt benannt, sondern es wird von Spenden oder Gefälligkeitsdiensten gesprochen, und das Geld, das dabei gezahlt wird, als Entschädigung bezeichnet, aber eben nicht als "Lohn". Diese Verbrämung verhindert, so die Autorinnen, eine politische Organisation der Leihgebärerinnen und Eizellen-Verkäuferinnen beziehungsweise die Durchsetzung klarer Rechte und so weiter.

Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind im Auftrag anderer aus, in der Regel nach einer künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation/IVF), wobei die Eizelle und die Samenzelle ganz oder teilweise von den beauftragenden Personen stammen, die auf diese Weise einen genetischen Anteil an dem beauftragten Kind sicherstellen (das, was dann als "eigenes" Kind verstanden wird). Größtes Anbieterland ist Indien, wo es inzwischen rund 3000 Reproduktionskliniken gibt, die Leihmutterschaft anbieten, mit 400 bis 500 Millionen US-Dollar Jahresumsatz. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in einigen europäischen Ländern (Belgien, Großbritannien, Ukraine) und US-Bundesstaaten (Kalifornien) allerdings mit Bedingungen erlaubt.

Eizellen-"Spenden" (pro Eizelle werden ca. 800 bis 1000 Euro bezahlt) werden verwendet, um Frauen eine Schwangerschaft zu ermöglichen, die selber keine Eizellen produzieren, oder wenn eine Leihmutter etwa in Indien beauftragt wird, das Kind aber "weiß" sein soll. In Europa sind vor allem Spanierinnen und Osteuropäerinnen beliebte Eizellenspenderinnen, weil sie eben "weiß" aussehen. In Zukunft wird aber vermutlich auch der Markt für Eizellen nichtweißer Frauen zunehmen, wenn die embryonale Stammzellforschung sich weiter ausbreitet.

Kommerzialisierung des Schwangerwerdenkönnens

In diesem Band sind nun zwei Texte der australischen Sozialwissenschafterinnen Melinda Cooper und Catherine Waldby abgedruckt, die sich seit langem mit dem Thema beschäftigen, ergänzt um ein E-Mail-Interview zwischen ihnen und den deutschen Herausgeberinnen Felicita Reuschling und Susanne Schultz, die dann jeweils noch mit einem eigenen Text das Thema im hiesigen Diskurs verankern.

Ihre auf den ersten Blick provokante Herangehensweise: Sie plädieren dafür, diese Tätigkeiten als Arbeit zu verstehen und entsprechend politisch für die Rechte der Eizellenverkäuferinnen und Leihgebärerinnen einzutreten. Die derzeitige Verschwurbelung, die noch an der symbolischen Idee festhält, es handele sich hierbei um altruistische Spenden, während es faktisch ums Geldverdienen geht, solle über Bord geworfen werden.

Ich finde diese Herangehensweise interessant, deren Tücken liegen aber natürlich gleichwohl auf der Hand – in dem Moment, wo wir diese Tätigkeiten als Arbeit verstehen, haben wir nämlich gleichzeitig akzeptiert, dass auf diese Weise gewirtschaftet wird.

Diese Probleme dröselt Susanne Schultz in ihrem Beitrag gut auf. Unter anderem zeigt sie, warum Leihgebären und Eizellenverkauf etwas anderes sind als Sexarbeit und dass daher die Argumente zur Legalisierung Letzterer nicht einfach auf Erstere übertragen werden können. Und sie plädiert dafür, Verbote wie in Deutschland noch möglichst lange aufrechtzuerhalten, auch um in der Zwischenzeit vielleicht alternative Strategien zu entwickeln.

Aber natürlich haben Cooper und Walby recht, wenn sie darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung des Schwanger-werden-Könnens global gesehen längst eine Realität ist, der man besser ins Auge schaut, anstatt sie sich schönzureden.

Entscheidungsfreiheit der Leihmütter

Ist aber die Interpretation des Geschehens in marxistischer Logik die richtige Antwort darauf? Ich glaube das nicht. Ich habe schon mal die steile These aufgestellt (finde gerade nicht mehr, wo das war), dass wir eigentlich gar nicht mehr im Kapitalismus leben, sondern wieder im Feudalismus, und die Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie scheinen mir dafür ein Beleg zu sein. Denn offensichtlich geht es hier nicht nur um Geschlechterdifferenzen, sondern auch um rassistische Körpervorstellungen und globale Unterschiede in den Lebensverhältnissen. Es mag zwar auch Geld fließen in diesem Verhältnis, aber das scheint mir nicht das Wesentliche dessen zu sein, was hier geschieht.

Klassische Forderungen des "Arbeitskampfes" (Gesundheitsschutz, bessere Bezahlung, Arbeitsbedingungen) sind nicht der zentrale Punkt, sondern meiner Ansicht nach wird über das Thema "Eigentum am eigenen Körper" verhandelt – und damit sind wir exakt im Bedeutungsfeld von "Leibeigenschaft".

Während der Schwangerschaft können die Auftraggeber teilweise sehr krass über den Körper der Schwangeren befinden, es ist ja "ihr" Kind, das da heranwächst, die Schwangere ist lediglich das Gefäß, das keinerlei eigene Rolle dabei zu spielen hat. Genau in diesen Bedeutungsfeldern spielen sich nicht zufällig auch die Streitigkeiten ab, die in diesem Verhältnis ausgetragen werden – und nicht bei der Höhe des Preises. Sondern es geht um solche Dinge wie: Muss die Schwangere ein "behindertes" Kind abtreiben, wenn die Auftraggeber das so wollen? Dürfen diese der Gebärenden untersagen, das Kind nach der Geburt an die Brust zu nehmen, um jegliche "unstatthafte" Bindung zu vermeiden? In der Regel wird hier im Sinne der Auftraggeber entschieden.

Vertragsgültigkeit

Genau bei solchen Dingen müssten politische Kämpfe meiner Ansicht nach ansetzen: am Körper der Schwangeren und der Frage, ob jemand über ihren Körper verfügen kann. Ein Embryo ist Teil des Körpers der schwangeren Frau, er ist kein eigenständiges Individuum. Das ist er erst nach der Geburt. Und nur von ihr können andere das geborene Kind empfangen – in Freiwilligkeit. Der entscheidende politische Kampf müsste darin liegen, klarzustellen, dass alle Verträge sittenwidrig sind, die etwas anderes sagen.

Mein Vorschlag wäre: Leihmutterschaft kann es durchaus geben, aber jeglicher Vertrag dazu wird erst in dem Moment gültig, wo eine Frau, die ein Kind geboren hat, dieses Kind ihren "Auftraggebern" freiwillig überreicht. Jede Schwangere muss während der gesamten Schwangerschaft Herrin ihrer eigenen Lage bleiben, und sie darf auch nicht dazu gezwungen werden, das Kind, das sie ausgetragen und geboren hat, abzugeben. Sie kann sich alles jederzeit anders überlegen – bis zu dem Moment, wo sie das Kind physisch in die Obhut anderer Personen abgibt (und dann eventuell dafür Geld entgegennimmt). Erst ab diesem Moment ist es nicht mehr "ihres".

Recht auf Fortpflanzung

Aufseiten der Auftraggeber wäre eine Arbeit an der symbolischen Ordnung derart wichtig, jegliche Idee, es gebe ein "Recht auf Fortpflanzung", wie es von der Reproduktionslobby derzeit massiv propagiert wird, konsequent zurückzuweisen. Ein Recht auf Fortpflanzung kann es so wenig geben wie das Recht auf drei Beine. Dass nicht alle Menschen schwanger werden können, ist einfach ein normaler Begleitumstand des Menschseins, darin liegt keine Ungerechtigkeit gegenüber den Betroffenen und keine Diskriminierung, die auf Kosten der Gesellschaft ausgeglichen werden müsste. Dass viele Menschen nicht schwanger werden können, ist ganz normal und erfordert keinerlei Maßnahmen, schon gar nicht solche, die auf Kosten anderer Menschen gehen.

Das festzustellen schließt natürlich keineswegs aus, nach Möglichkeiten zu suchen, wie auch der Kinderwunsch von Menschen, die nicht schwanger werden können, erfüllt werden kann. Mein Punkt ist: Diese Möglichkeiten können nicht auf einer Ebene von Rechten diskutiert werden, sondern nur auf einer Ebene von Möglichkeiten, von Chancen, von Umständen. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass Menschen ein Kind aufziehen, das von einer anderen Person geboren worden ist. Aber das darf nicht auf Kosten und unter Abwertung dieser Frauen geschehen. Sondern nur auf einer respektvollen Beziehungsebene.

Recht des Kindes auf Kenntnis der Spender

Meine Vermutung ist: Genau um diese Beziehungsebene soll sich durch den Umweg eines Vertrags und einer Bezahlung "gedrückt" werden, denn genau das ist der Sinn von Verträgen und Geldzahlungen – die Beziehung wird entpersönlicht, formalisiert. Die Frage, um die es mir geht, ist also die, in welchem Verhältnis man sich zueinander sieht. Wenn eine Person, die nicht schwanger werden kann, eine andere findet, die an ihrer Stelle ein Kind austrägt und zur Welt bringt und es dann in ihre Obhut übergibt – prima, Glückwunsch, das soll meinetwegen dann auch rechtlich und vertraglich gesichert werden. Aber eben nur dann.

(Hier müsste jetzt natürlich noch ein ethischer Diskurs stehen über die Ausnutzung materieller Notlagen in einer global kapitalistischen Welt hin und über die Grenzen von Freiwilligkeit in einer solchen Welt, aber den denkt euch bitte selber dazu, hier geht es mir um etwas Prinzipielles).

Noch eine Frage: Was ist eigentlich mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Frau, die es geboren hat? Wo doch symbolisch so unglaublich viel Bohei gemacht wird darum, dass Kinder auf jeden Fall das Recht hätten, zu erfahren, von wem genau die Eizelle und das Sperma stammten, mit deren Hilfe diese Person, die sie geboren hat, schwanger wurde? Darf man ihnen vorenthalten, wer genau es war, der sie am Anfang ihres Lebens neun Monate im eigenen Körper herumgetragen und sie dann geboren hat? Wenn ja, warum? Weil das ja nichts bedeutet, nichts wert ist, weil Schwangere ja nur ein bedeutungsloses Gefäß sind? Das hat ja auch schon Aristoteles so gesehen. (Antje Schrupp, 15.4.2016)