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Staatstragender Hutträger: Beim aktuellen Israel-Besuch ließ FPÖ-Chef Strache, anders als 2010, das Burschenschafterkapperl daheim.

Foto: Reuters / Ronen Zvulun

Wien – Seit Montag weilt der FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in Israel. Laut eigenen Angaben ist es sein fünfter Besuch in Israel seit 2002 – DER STANDARD berichtete. Zusammen mit den Vizelandeshauptleuten von Oberösterreich und dem Burgenland, Manfred Haimbuchner und Hans Tschürtz, ist der Bundesparteichef bemüht, die Beziehungen der FPÖ zu Israel in einem freundlichen Licht erstrahlen zu lassen, auch wenn ihn keine hochrangigen israelischen Staatsmänner treffen wollen.

Dass Strache die Pflege des Pro-Israel-Image seiner Partei, aus der bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder einschlägige "Einzelfälle" vermeldet werden, ernst meint, beweist auch ein kurz vor der Abreise von ihm initiierter Rechtsstreit. Sein Gegner ist dabei der Grüne Karl Öllinger, der Ende April wieder als Nationalratsabgeordneter in das Parlament zurückkehrt. Öllinger postete auf seiner Facebook-Seite am 28. Februar das Bild eines Mannes, der von der Polizei wegen der Anbringung von Zetteln mit antisemitischen Botschaften an mehreren jüdischen Eirichtungen von der Polizei gesucht wurde.

Satirisch auf Facebook

Die frappante Ähnlichkeit des Gesuchten mit Strache war augenscheinlich. Öllinger spielte in seinem Posting scherzhaft auf die Ähnlichkeit an, betonte aber auch: "Ich gehe nicht davon aus, dass der der Täter ist, den ich da auf den ersten Blick identifiziert habe, aber die Ähnlichkeit ist hoch, oder?" Einige Facebook-Nutzer nahmen den Ball auf und posteten darunter Anspielungen auf die Ähnlichkeit mit Strache.

Dieser brachte postwendend eine Unterlassungsklage ein und hatte damit – vorerst – Erfolg. Das Handelsgericht Wien erließ am 8. März eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung gegen Öllinger, die es diesem mit sofortiger Wirkung verbietet, wörtlich oder sinngleich zu behaupten, Strache "sei verdächtig, antisemitische Botschaften verbreitet zu haben" . Die sofortige Wirkung wird auch damit begründet, dass sich Botschaften via Facebook besonders schnell verbreiten. Dass Öllinger gar nicht behauptete, Strache sei der Verdächtige, spielte dabei keine Rolle.

Öllinger erhob dagegen Widerspruch und Rekurs. Besonders interessant ist die Verfügung, die bis zur rechtskräftigen Erledigung des Hauptverfahrens über die Unterlassungsklage gilt, weil sie unter Umständen auch auf frühere Aussagen Öllingers über Strache anwendbar wäre.

Fischer 2012: "Feige Spekulation"

So etwa auf die Kritik in dem Fall des von mehreren Seiten als antisemitisch verurteilten Cartoons auf Straches Facebook-Seite aus dem Jahr 2012. Damals rügte auch der Bundespräsident Strache. Eine "feige Spekulation mit Überresten des Antisemitismus" nannte das Heinz Fischer unter anderem. Karl Öllinger dürfte das – derzeit – nicht sagen. (Colette M. Schmidt, 15.4.2016)