Würde das "nie wieder tun", sieht sich aber nicht schuldig: Arno Eccher. Der Richter glaubte ihm letztlich und stimmte einer Diversion zu.

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Der frühere Geschäftsführer von FPÖ und BZÖ, Arno Eccher, ist im Geldwäscheprozess rund um die Telekom-Affäre mit einer Diversion davongekommen, er muss eine Geldbuße von 6.000 Euro leisten. Das hat das Straflandesgericht Wien am Dienstag entschieden. Eccher war im November 2013 vom Geldwäschevorwurf freigesprochen worden, der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil im November 2015 aber aufgehoben, weil die erste Instanz nicht alle Beweise gewürdigt habe.

"Schizophren"

Es war eine kurze Verhandlung, in der sich Eccher reumütig zeigte, ohne sich schuldig zu bekennen, was Richter Wolfgang Ettl als "schizophren" bezeichnete. Eccher wurde vorgeworfen, im Jahr 2006, als das BZÖ unter Spitzenkandidat Peter Westenthaler im Wahlkampf stand, insgesamt 320.400 Euro veruntreutes Geld aus dem Vermögen der Telekom Austria entgegengenommen und für Parteizwecke verwendet zu haben. Die Summe war in zwei Tranchen über eine Werbeagentur an die dem BZÖ nahestehende Agentur Orange und weiter ans BZÖ geflossen. Dass das Geld von der Telekom stammte, habe er nicht gewusst, sagte Eccher stets – und wiederholte diese Aussage auch am Dienstag vor Gericht.

Auf die Frage, was er als Parteigeschäftsführer getan hätte, hätte er damals erfahren, dass es Telekom-Geld war, sagt Eccher, er hätte wohl nachgefragt, was das zu bedeuten habe – wobei die Wahrscheinlichkeit, dass man ihm "Das geht dich nichts an" geantwortet hätte, durchaus hoch sei, meint Eccher. Er habe damals aber nichts hinterfragt, da die Zahlung für Leistungen verwendet worden sei – Plakate, Autos, Entschädigung von Wahlhelfern. Und den Auftrag, die Rechnungen zu stellen, habe Westenthaler erteilt. Dessen Aussage im – ebenfalls von Ettl geführten – Bundesliga-Prozess, wonach er sich um finanzielle Dinge nie gekümmert habe, weist Eccher zurück. "Das hab' ich auch gehört – aber ich kann nur sagen, es war nicht so."

Auf die Frage des Richters, ob ihn die Höhe des Betrags nicht stutzig gemacht habe, zumal in den Jahren davor und danach maximal vierstellige Parteispenden an FPÖ und BZÖ geflossen seien, sagt Eccher: Nein, angesichts der Wahlkampfausgaben sei der Betrag sogar niedrig gewesen. Und über die Herkunft des Betrags habe er ebenfalls nie spekuliert, schließlich hieß es ja parteiintern: "Das Geld kommt vom Klaus." Nämlich vom laut Eccher finanziell "sehr gut situierten" Klaus Wittauer, damals BZÖ-Nationalratsabgeordneter, der die Früchte des Wahlkampfs wiederum persönlich gar nicht ernten konnte, da er nach der Wahl 2006 aus dem Parlament ausschied. Wittauer selbst wurde 2013 wegen Untreue zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

"Lehre fürs Leben"

Damals nicht nachgefragt zu haben bereue er heute, sagt Eccher. "Das ist eine Lehre fürs Leben", er werde "das nie wieder tun", so Eccher. Was nie wieder tun, fragt der Staatsanwalt, "wenn Sie doch sagen, es hat für das Geld ohnehin eine Leistung gegeben?" Eccher: "Nicht nachzufragen." Er habe aber ohnehin "nie wieder" vor, sich politisch zu betätigen, sagt der heute als kaufmännischer Angestellter bei einem Vorarlberger Recyclingprodukte-Hersteller tätige Ex-Parteimanager, der bis 2013 bei der FPÖ Vorarlberg angestellt war.

Ecchers Anwalt Martin Dohnal begründet seinen Antrag auf diversionelle Regelung – also das Absehen von einer Verurteilung – mit der Unbescholtenheit seines Mandanten und der Tatsache, dass der Strafakt in der Causa erst zwei Tage vor Verjährung angelegt worden sei, dafür dann aber umso länger offen war. Richter Ettl meint zwar, "gefallen tut mir das nicht, dass Sie sagen, Sie haben nichts getan, aber Sie tun das nie wieder", stimmt aber trotzdem der Diversion zu. Eccher muss die Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro in einem halben Jahr abgestottert haben.

Der OGH hatte auch die Verurteilung Ecchers wegen falscher Beweisaussage im Untersuchungsausschuss zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe aufgehoben, da Eccher damals möglicherweise wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung in Aussagenotstand war. Dieser Vorwurf war am Dienstag aber nicht mehr Gegenstand der Verhandlung – die Staatsanwaltschaft Wien hatte die Anklage in diesem Punkt mittlerweile zurückgezogen. (Maria Sterkl, 19.7.2016)