Staatssekretärin Duzdar zeigt sich erfreut, dass "der Verbreitung von Unwahrheiten mittels einstweiliger Verfügung Einhalt geboten wird".

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Wien – Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat die Unterlassungsklage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen dessen Aussage, dass Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, in erster Instanz gewonnen. Strache muss laut dem Urteil seine Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen. Der Anwalt des FPÖ-Chefs kündigte an, dagegen in Berufung zu gehen.

Strache hatte die von Duzdar beklagten Äußerungen in der ORF-Sendung "Runder Tisch" am 18. Mai aufgestellt. In einer Diskussionsrunde der Klubobleute anlässlich der Regierungsumbildung sagte Strache über die damals neue Staatssekretärin: "Was ich viel bedenklicher finde, ist, wenn es dann in Richtung Antisemitismus geht und Einladung von islamistischen Terroristen, wo da ja ein Zusammenhang bestehen soll zu dieser Dame. Das finde ich dann wirklich bedenklich."

Vor Sendung dementiert

Auf eine Nachfrage meinte er: "Ja, das steht zumindest im Raum." Laut Duzdars Klage würden diese Aussagen vom Zuseher so verstanden werden, dass sie in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen stehe und insbesondere islamistische Terroristen nach Österreich eingeladen habe.

Hintergrund von Straches Aussagen war der Österreich-Besuch der palästinensischen Ex-Terroristin Leila Khaled im April. Dass Khaled von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft, deren Präsidentin Duzdar ist, eingeladen worden sein soll, hatte die Staatssekretärin bereits vor der ORF-Sendung unter anderem in einer Pressemitteilung klar dementiert. Im Urteil wird darauf explizit hingewiesen.

Strache suggeriere Naheverhältnis

Weiters heißt es darin, Duzdar habe dem Gericht gegenüber glaubwürdig geschildert, dass sie Khaled nicht eingeladen habe und dass diese auch nicht von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft eingeladen wurde.

Laut dem Urteil suggeriert Strache mit seiner Behauptung, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen steht – und zwar insofern, als sie diese nach Österreich eingeladen hätte – "auch wenn die Behauptung vom Beklagten zunächst im Konjunktiv aufgestellt wurde".

Strache-Anwalt sorgt sich um politische Auseinandersetzung

Der FPÖ-Chef hat laut Urteil derartige oder auch "sinngleiche Behauptungen" künftig zu unterlassen. Außerdem muss er die getätigten Aussagen öffentlich widerrufen – und zwar innerhalb zweier Monate nach Rechtskraft des Urteils in einer "Runder Tisch"-Sendung.

Strache will gegen das Urteil berufen: "Herr Strache hat keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern nur das aufgegriffen, was zuvor in Medien berichtet wurde", sagte dessen Anwalt Michael Rami am Donnerstag gegenüber der APA – mit Blick auf entsprechende Berichte in der Tageszeitung "Österreich", gegenüber der Khaled erklärt hatte, von der Palästinensisch-Österreichischen Gesellschaft eingeladen worden zu sein. "Wenn man das in einer Live-Fernsehdiskussion nicht erwähnen darf, dann hört sich jede lebendige politische Auseinandersetzung auf", so Rami.

Duzdar erfreut

Im Staatssekretariat zeigte man sich vom Rechtsspruch erfreut: "Das Urteil zeigt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss und sich wehren kann. Staatssekretärin Duzdar war nicht einmal zehn Stunden im Amt, als der bereits davor als unwahr klargestellte Vorwurf wieder kam", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

"Die Politik der FPÖ besteht darin, Personen mit Unwahrheiten in Verruf zu bringen. Dieser Politik der Diffamierung muss Einhalt geboten werden. Staatssekretärin Duzdar zeigt sich erfreut, dass der Verbreitung von Unwahrheiten mittels einstweiliger Verfügung Einhalt geboten wird", hieß es seitens des Ressorts. (APA, 28.7.2016)