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Ganz Deutschland feiert heuer das (erst am 4. März 1918 vom bayerischen Landtagsabgeordneten Hans Rauch so bezeichnete) Reinheitsgebot – Bayern, wo es am 23. April 1516 in Ingolstadt erlassen wurde, ganz besonders: Da gibt es unter anderem die Ausstellung "Bier.Macht.München", in der das Münchner Stadtmuseum nicht nur die Biergeschichte des 19. Jahrhunderts erzählt, sondern auch dezent darauf verweist, dass München ja auch eine landesherrliche Brauordnung hat.

Die regelte bereits 1487 für die Stadt, dass zum Bierbrauen nur Gerste, Wasser und Hopfen verwendet werden dürften. Und so wurde das – mit impliziertem Weizenbierverbot – 1516 übernommen.

Modernere Zutatenliste

Nun regen Jubiläen immer auch den Forscherdrang an – etwa jenen des Reichenhaller Stadtheimatpflegers Johannes Lang, der eine "Wein-, Met- und Bierordnung" vom 7. Februar 1493 entdeckte, die für Bad Reichenhall eine viel moderner klingende Zutatenliste enthielt: "Ain yeder Prew soll bey dem Aid, der er darumben geschworn hat, nit anders prauchen zu Pier, dann guet beschauts und gerechtfertigts Malltz, Wasser unnd Hopffn."

Hier nun wird Malz (aus welchem Getreide auch immer, solange es von guter Qualität ist) genannt – was der heutigen Rechtslage viel näherkommt. Dokumentiert ist das in der Broschüre "Das Bier, das Salz und die Stadt" des örtlichen Bürgerbräus. (Conrad Seidl, RONDO, 16.8.2016)