Prinzipiell haben die Grünen sinnvolle Vorschläge zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hass im Netz vorgelegt. Sie fordern, dass Opfer von Hasspostings künftig die Staatsanwaltschaft ermächtigen dürfen, gegen Beleidigungen und Drohungen vorzugehen. Das ist dringend notwendig, weil der Tatbestand der Beleidigung bislang nur mittels Privatklage verfolgt werden konnte. Menschen, denen etwa eine Vergewaltigung gewünscht wird, müssen sich momentan einen Anwalt suchen, den Hassposter anzeigen und potenziell mit einer Niederlage vor Gericht samt Prozesskostenübernahme rechnen. Hier klafft im Strafrecht eine Lücke.

Allerdings begehen die Grünen kommunikativ einen Kardinalfehler, wenn sie diese Neuerung nur bestimmten Gruppen ermöglichen wollen, beispielsweise Frauen oder Homosexuellen. Sprich: Der heterosexuelle weiße Mann dürfte, wenn er durch ein Hassposting niedergemacht wird, den Staatsanwalt nicht bemühen, außer er wird für seine Heterosexualität attackiert. Das ist wohl selten der Fall.

Zwar stimmt die Argumentation der Grünen, dass etwa Frauen im Netz besonders häufig beleidigt werden – oft mit Verweis auf ihr Frausein. Dennoch wäre es kein Problem gewesen, den Schutz vor Hass auf alle Gruppen auszudehnen. Mit dem aktuellen Vorschlag wird jenen Munition geliefert, die sich durch Gender- und Diversity-Politik – übrigens zu Unrecht – ausgeschlossen fühlen. Denn sie werden mit diesem grünen Vorschlag tatsächlich exkludiert. (Fabian Schmid, 3.8.2016)