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Wien – Lostag für Peter Hochegger in der Telekom-Affäre: Am kommenden Dienstag wird im Wiener Straflandesgericht entschieden, ob es bei den zweieinhalb Jahren unbedingter Haft bleibt, zu denen der Ex-Lobbyist im September 2013 im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ verurteilt wurde.

Vor knapp drei Jahren hatte ein Schöffensenat festgestellt, dass Hochegger als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen – der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken – dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006.

Aufhebung aus formalen Gründen

Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt – eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss – hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Damit müsste in der kommenden Woche an sich neuerlich über Hocheggers Auftritt im U-Ausschuss verhandelt und dann unter Berücksichtigung der erwiesenen Untreue eine Gesamtstrafe verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile allerdings von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage Abstand genommen und die entsprechende Anklage zurückgezogen.

Verhandlung auf 30 Minuten anberaumt

Wie Behördensprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage erläuterte, kommt der Falschaussage bei einer Gesamtbetrachtung eine vergleichsweise untergeordnete Bedeutung zu: "Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Verurteilung erhebliche Auswirkungen auf die Strafe hätte." Aus prozessökonomischen Gründen wurde deshalb auf eine Neudurchführung des Verfahrens verzichtet.

Damit muss ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Etl nur mehr die Strafe für Hochegger für seine Rolle bei den TA-Zahlungen in Richtung BZÖ festsetzen. Die Verhandlung wurde auf 30 Minuten anberaumt. Hochegger ist neben Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech einer der prominentesten Angeklagten im Buwog-Verfahren, in dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ende Juli eine nicht rechtskräftige, über 300 Seiten starke Anklageschrift vorgelegt hat. (APA, 4.8.2016)