Peter Hochegger beim Telekom-Prozess im Jahr 2013.

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Wien – Die Staatsanwaltschaft hat die Festnahme des ehemaligen Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger beantragt. Die zuständige Staatsanwältin Martina Semper begründete dies mit Fluchtgefahr. Sie sprach sich für die Erlassung eines inländischen, europäischen und internationalen Haftbefehls aus.

Hochegger war am Dienstag nicht zu einem Prozesstermin erschienen. Um 13.30 Uhr hätte gegen ihn im Wiener Landesgericht die Verhandlung zur Festsetzung seiner Strafe in der Telekom-Affäre beginnen sollen. Anton Schön, sein Anwalt, begründete das Fernbleiben im Ö1-"Mittagsjournal" mit einem "psychischen Zusammenbruch" Hocheggers.

Schön zufolge wollte sich sein Mandant ursprünglich in der Schweiz einer Augenoperation unterziehen, bevor es zu einem psychischen Zusammenbruch kam. Hochegger wollte demnach zur Verhandlung kommen. "Er kann jedoch gesundheitlich nicht, er muss unter schweren Psychopharmaka in Basel bleiben", sagte Schön mit Verweis auf Hocheggers Suizidgefährdung. Im Übrigen versicherte Schön, dass sich sein Mandant dem Verfahren sicher stellen werde.

Richter behält sich Entscheidung vor

Richter Wolfgang Etl behielt sich die Entscheidung über den Antrag auf Festnahme vor. Der Beschluss ergehe schriftlich, gab er bekannt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilte, wird dieser nicht mehr am Dienstag fallen. Etl vertagte die Verhandlung auf den 23. August. Bis dahin sollte sich geklärt haben, inwieweit der frühere Lobbyist prozesstauglich ist. "Er ist derzeit nicht verhandlungsfähig", behauptete sein Rechtsvertreter Karl Schön.

Der Anwalt entschuldigt das Fernbleiben seines Mandanten: "Er will sich nicht der Verhandlung entziehen. Es ist ihm auf ausdrücklichen Befehl der Ärzte nicht möglich, heute zu kommen." Sein Mandant sei "gesundheitlich ein gebrochener Mann. Er ist psychisch fertig."

Gutachten soll Krankheit belegen

Schön machte für den Zusammenbruch Hocheggers den zunehmenden Druck angesichts des Wiener Gerichtstermins verantwortlich. Aus einem mit Anfang Juli datierten, inzwischen der Justiz vorgelegten Gutachten gehe deutlich hervor, dass der frühere Lobbyist psychisch erkrankt sei. Hochegger sei für den 10., 11. und 15. August zu Behandlungsterminen an die Universitätsklinik Basel bestellt worden.

"Sind ihm die österreichischen Einrichtungen nicht gut genug?", fragte Richter Etl. Er wunderte sich auch, weshalb Hochegger just am Tag seiner Gerichtsverhandlung einen Psychiater in der Schweiz konsultierte. Wie sein Anwalt dazu erläuterte, soll Hochegger bei Bedarf immer wieder ambulante Hilfe in Anspruch nehmen. Eine stationäre Behandlung sei Hochegger "nicht möglich, weil er sich das nicht leisten kann".

Am Dienstag hätte das Wiener Straflandesgericht entscheiden sollen, ob es bei den zweieinhalb Jahren unbedingter Haft bleibt, zu denen der Ex-Lobbyist im September 2013 im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ verurteilt wurde. Ein Schöffensenat hatte festgestellt, dass Hochegger als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.

Strafrahmen aus formalen Gründen aufgehoben

Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritten hatte, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt – eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptionsuntersuchungsausschuss – hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Eigentlich hätte am Dienstag neuerlich über Hocheggers Auftritt im U-Ausschuss verhandelt sollen und dann unter Berücksichtigung der erwiesenen Untreue eine Gesamtstrafe verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile allerdings von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage Abstand genommen und die entsprechende Anklage zurückgezogen. Damit hätte am Dienstag nur mehr die Strafe für die Beteiligung an der Untreue festgesetzt werden müssen.

Verteidiger geht von längerer Erholungsphase aus

Hocheggers Verteidiger geht davon aus, dass der Ex-Lobbyist am Ende "eine deutliche geringere Strafe bekommt". Er rechne "mit einer bedingten, zumindest teilbedingten Haftstrafe", teilte Schön den zahlreichen Journalisten im Landesgericht mit. Hochegger sei Ersttäter, außerdem hätten sich mit Jahreswechsel die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten geändert und sei die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Auf die abschließende Frage der Medienvertreter, wann sein Mandant wieder fit sei, verwies Schön zunächst darauf, er sei kein Arzt. Es sei nach seinem Dafürhalten "schon eine längere Erholungsphase geboten". (APA, 9.8.2016)