Wien – Für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und späteren -Werber Gernot Rumpold wird es am 23. August wird im Wiener Straflandesgericht entschieden, ob es bei den drei Jahren unbedingter Haft bleibt, zu denen Rumpold im sogenannten Telekom III-Verfahren verurteilt wurde.

Der 58-Jährige war im August 2013 von einem Wiener Schöffensenat wegen Untreue als Beteiligter schuldig erkannt worden. Er nahm im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro entgegen, die er mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete.

"Doktor Haider zufriedenstellen"

Den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge hatten der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist den Geldfluss auf Wunsch des 2008 verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet.

Laut schriftlichem Urteil des Erstgerichts war der primäre Zweck der Zahlung, "Doktor Haider zufriedenzustellen". Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem "Scheinauftrag" an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen, weil er ansonsten Nachteile für die TA befürchtete.

Aus formalen Gründen aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im vergangenen November die erstinstanzliche Untreue-Verurteilung Rumpolds, hob den Strafausspruch aus formalen Gründen jedoch auf. Grund: Haiders ehemaliger "Mann fürs Grobe" war auch wegen Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss verurteilt worden, ohne dass dabei geprüft wurde, ob bei Rumpold ein Aussagenotstand vorlag. Ein solcher wäre dann anzunehmen, wenn jemand unter Wahrheitspflicht mit der Absicht wissentlich die Unwahrheit sagt, strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden.

Der OGH ordnete deshalb hinsichtlich des Falschaussage-Vorwurfs eine neue Verhandlung und unter Berücksichtigung der erwiesenen Untreue eine Festsetzung einer Gesamtstrafe an. Der dafür anberaumte Verhandlungstermin ist insofern pikant, weil derselbe Schöffensenat gerade einmal 15 Minuten nach der Rumpold-Verhandlung im Grauen Haus klären soll, ob es in einem anderen Telekom-Verfahren – inkriminiert sind dort Zahlungen von insgesamt 960.000 Euro ans BZÖ – bei den ursprünglich zweieinhalb Jahren Haft für den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger bleibt. (APA, 12.8.2016)