Hocheggers psychischer Zusammenbruch habe dessen Erscheinen in Wien verhindert, gab sein Anwalt zu Protokoll.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Der Ex-Lobbyist Peter Hochegger ist am Dienstag in der auf psychiatrische Rehabilitation spezialisierten Privatklinik St. Radegund (Bezirk Graz-Umgebung), in die er sich zur Behandlung nach einem angeblichen Zusammenbruch begeben hatte, festgenommen worden. Der vom Wiener Straflandesgericht wegen Fluchtgefahr erlassene Haftbefehl wurde knapp nach 12.00 Uhr vollzogen.

"Peter Hochegger wurde direkt in der Klinik verhaftet und von der Polizei abgeholt", meinte sein Anwalt Karl Schön im Gespräch mit der APA. Schön nannte den Schritt der Justiz "vollkommen unangemessen" und kündigte an, mit allen Mitteln dagegen vorgehen zu wollen.

Wie Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, mitteilte, kam es bei der Festnahme zu "keinen weiteren Vorkommnissen". Hochegger wurde am Nachmittag in die Justizanstalt Graz-Jakomini überstellt. Die Justiz hat nun 48 Stunden Zeit zu entscheiden, ob über den Ex-Lobbyisten die U-Haft verhängt wird. Die Haftverhandlung wird der zuständige Wiener Richter am Donnerstag vermutlich in Form einer Videokonferenz durchführen.

Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Vorausgegangen war der dem Ganzen ein geplatzter Prozesstermin am vergangenen Dienstag. Hochegger hätte zu einer Straffestsetzung in einem Telekom-Verfahren in Wien erscheinen sollen. Auf sein Fernbleiben, das sein Anwalt mit einem psychischen Zusammenbruch in der Schweiz und einer unerlässlichen Behandlung aufgrund akuter Suizidgefahr in Basel begründete, reagierte die Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf Erlassung eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr.

Dass diesem Antrag stattgegeben wurde, kritisierte Hocheggers Verteidiger mit scharfen Worten."Die Justiz hat dem öffentlichen Druck nachgegeben. Man stellt hier das Strafbedürfnis über die Gesundheit eines Menschen", sagte Schön. Sein Mandant sei stark angeschlagen und habe sich deshalb freiwillig und von sich aus von der Schweiz in die Klinik St. Radegund begeben und dort stationär aufnehmen lassen. Man habe dem Wiener Landesgericht die entsprechenden Unterlagen vorgelegt und außerdem zugesichert, dass Hochegger zum neuen Verhandlungstermin am kommenden Dienstag erscheinen wird.

Zahlungsflüsse von Telekom an das BZÖ

In dieser Verhandlung geht es um die Frage, ob es bei den zweieinhalb Jahren unbedingt für Hochegger im sogenannten Telekom IV-Verfahren bleibt. Hochegger war im September 2013 im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ wegen Untreue als Beteiligter verurteilt worden. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass der bestens vernetzte PR-Profi als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.

Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen – der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken – dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritt, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch. Einen untergeordneten Anklagepunkt – eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss – hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte.

Strafe muss neu festgesetzt werden

Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft allerdings aus verfahrensökonomischen Gründen von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage zurückgetreten und hat die entsprechende Anklage zurückgezogen, zumal diese kaum Auswirkungen auf die Gesamtstrafe hätte. Damit muss nur mehr die Strafe für die Beteiligung an der Untreue neu festgesetzt werden.

Hochegger findet sich allerdings auch unter den Angeklagten im Buwog-Verfahren, in dem seit einigen Wochen eine mehr als 800 Seiten starke, nicht rechtskräftige Anklageschrift vorliegt. Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte ein Konsortium rund um die Immofinanz den Zuschlag erhalten. Der geheime Tipp, mit dem die CA Immo ausgestochen wurde, soll vom Lobbyisten Peter Hochegger gekommen sein. (APA, 16.8.2016)